LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung - Sozialbetreuungsberufe
Berufsbereiche: Wissenschaft, Bildung, Forschung und EntwicklungAusbildungsform: Uni/FH/PH
Hinweis
Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung (Uni/FH/PH).
Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
Berufsbeschreibung
LehrerInnen für Sozialbetreuungsberufe unterrichten SchülerInnen von der 9. bis zur 13. Schulstufe in berufsbildenden Unterrichtsgegenständen an Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Ziel ist es, die SchülerInnen auf die Ausübung von sozialen Dienstleistungen vorzubereiten. Im Bereich der Sozialbetreuungsberufe gibt es unterschiedliche Schwerpunkte, z.B. Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenbegleitung oder Behindertenarbeit.
LehrerInnen für Sozialbetreuungsberufe vermitteln Fachkenntnisse in den Bereichen Altenpflege, Hygienelehre, Haushalt, Ernährung sowie über wirtschaftliche Grundlagen. Dabei schulen sie insbesondere auch die persönlichen und sozialen Kompetenzen der SchülerInnen und leiten sie zu empathischem, verantwortungsvollem sowie nachhaltigem Handeln an und fördern das kritische Denken. Sie vermitteln ihnen verschiedene theoretische und praktische Konzepte und Handlungsformen für die Arbeit mit Menschen, die unterschiedliche Formen der Unterstützung benötigen. Dabei klären sie auch über die rechtlichen und ethischen Grundsätze in der Betreuung und Pflege von Menschen auf.
LehrerInnen für Sozialbetreuungsberufe planen ihren Unterricht nach den Vorgaben des Lehrplans und wählen die geeigneten Lehrmethoden und Unterrichtsmaterialien für die Vermittlung des theoretischen und praktischen Fachwissens aus. Sie konzipieren Hausübungen und Tests, korrigieren diese und beurteilen die Leistungen der SchülerInnen. Weiters leiten sie die SchülerInnen zu praktischen Übungen an und unterstützen sie bei Schulprojekten.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Unterricht vorbereiten und durchführen
- Unterrichtsmaterialien bereitstellen
- Fachwissen über die Betreuung und Pflege von Menschen vermitteln
- Praktische Übungen vorzeigen und anleiten
- Leistungen der SchülerInnen beurteilen
- Besprechungen mit SchülerInnen und KollegInnen durchführen
- Elternabende abhalten
LehrerIn für die Sekundarstufe Berufsbildung - Sozialbetreuungsberufe im Berufslexikon
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ab 06.03.2023
Praxisanleitung für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe
Praxisanleitung - behördlich bewilligte Weiterbildung gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Bindeglied zwischen Theorie und Praxis Die Praxisanleitung ist ein zentrales Bindeglied zwischen der theoretischen und praktischen Ausbildung in den Ausbildungsberufen des Gesundheits- und Sozialwesens. Als Praxisanleiter*in leisten Sie einen wertvollen Beitrag in der praktischen Ausbildung von Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen. Ihre Aufgabe ist es, theoretisches Wissen mit den Anforderungen der Praxis zu verbinden, die fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung der Auszubildenden zu fördern und diese gezielt an die beruflichen Aufgaben heranzuführen. Module & Inhalte Modul 1: Kommunikation, Kooperation und Interaktion Grundlagen und allgemeine Aspekte praxisorientierter Kommunikation und Gesprächsführung Kommunikation in der Praxisanleitung Herausforderungen und Konflikte im Rahmen der Praxisanleitung Modul 2: Führen und Leiten Grundlagen und allgemeine Aspekte praxisorientierter Teamführung Instrumente und Methoden der Personalführung Praxisanleitung und Rollenverständnis Modul 3: Lehren und Lernen Bildungstheoretische und berufspädagogische Grundlagen Methoden und didaktische Prinzipien des Lehrens und Lernens Lernangebote und Anleitungssituationen planen und umsetzen Objektiv und professionell beurteilen Qualitätsmanagement in der Praxisanleitung Modul 4: Bildungsmanagement Grundlagen des betrieblichen Bildungsmanagements Organisation und Koordination von Praxisanleitungen Betriebliches Gesundheitsmanagement Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen Modul 5: Wissenschaft und Beruf Aktuelle Entwicklungen, Konzepte und Methoden in der Gesundheits- und Krankenpflege Einführung in die Grundlagen wissenschaftlich basierter Projektarbeit Modul 6: Theorie – Praxis – Transfer Fallbesprechungen aus der PraxisZiele:
Befähigung, Lehr-, Lernprozesse von Auszubildenden im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung ziel- und handlungsorientiert zu planen, umzusetzen und abschließend eine fundierte Leistungsbeurteilung durchzuführenZielgruppe:
Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Sozialbetreuungsberufe nach RückspracheInstitut:
diepartner.at - Harald A. Kviecien GmbHWo:
Fasangasse 25 1030 Wien & onlinwWann:
06.03.2023 - 06.03.2023 -
ab 14.03.2023
Ausbildungsmodul - Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
Das Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG) definiert ein Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung", mit dessen Absolvierung Angehörige von Sozialbetreuungsberufen und Betreuende in Behinderteneinrichtungen unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung (Körperpflege, Nahrungsaufnahme usw.) und die Verabreichung von Arzneimitteln durchführen dürfen. In der NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung (NÖ SBB-AV 2007) § 13 Abs. 1 ist zusätzlich festgelegt, dass Dipl. BehindertenpädagogInnen, die das Modul UBW erwerben, damit auch die Anerkennung als Diplom-SozialbetreuerIn - Schwerpunkt Behindertenbegleitung erlangen und zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Theoretische Ausbildung (100 UE): 80 UE GuK (davon 20 UE "Bewegen"), 20 UE Arzneimittellehre. Praktische Ausbildung (40 Stunden): In einer Behinderteneinrichtung oder einem Pflegeheim unter Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für GuK. Am Ende der praktischen Ausbildung folgt eine Praktikumsbeurteilung durch die Praktikumseinrichtung.Ziele:
Die TeilnehmerInnen schließen sowohl in der GuK als auch in der Arzneimittellehre mit einer mündlichen Prüfung ab. Alle AbsolventInnen erhalten ein Zeugnis gem. GuK-BaV. Dipl. BehindertenpädagogInnen erhalten darüber hinaus eine Bestätigung des BFI NÖ, dass sie mit dem Modul "Unterstützung in der Basisversorgung (UBV)" die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung "Diplom-SozialbetreuerIn-Behindertenbegleitung" erfüllen.Voraussetzungen:
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Diplom- oder FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung oder HeimhelferIn oder MitarbeiterIn in einem multiprofessionellen Team mit einer Aufnahmeempfehlung bzw. Bestätigung des Dienstgebers. -
ab 03.04.2023
Ausbildungsmodul - Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
Das Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG) definiert ein Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung", mit dessen Absolvierung Angehörige von Sozialbetreuungsberufen und Betreuende in Behinderteneinrichtungen unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung (Körperpflege, Nahrungsaufnahme usw.) und die Verabreichung von Arzneimitteln durchführen dürfen. In der NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung (NÖ SBB-AV 2007) § 13 Abs. 1 ist zusätzlich festgelegt, dass Dipl. BehindertenpädagogInnen, die das Modul UBW erwerben, damit auch die Anerkennung als Diplom-SozialbetreuerIn - Schwerpunkt Behindertenbegleitung erlangen und zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Theoretische Ausbildung (100 UE): 80 UE GuK (davon 20 UE "Bewegen"), 20 UE Arzneimittellehre. Praktische Ausbildung (40 UE): In einer Behinderteneinrichtung oder einem Pflegeheim unter Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für GuK. Am Ende der praktischen Ausbildung folgt eine Praktikumsbeurteilung durch die Praktikumseinrichtung.Ziele:
Die TeilnehmerInnen schließen sowohl in der GuK als auch in der Arzneimittellehre mit einer mündlichen Prüfung ab. Alle AbsolventInnen erhalten ein Zeugnis gem. GuK-BaV. Dipl. BehindertenpädagogInnen erhalten darüber hinaus eine Bestätigung des BFI NÖ, dass sie mit dem Modul "Unterstützung in der Basisversorgung (UBV)" die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung "Diplom-SozialbetreuerIn-Behindertenbegleitung" erfüllen.Voraussetzungen:
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Diplom- oder FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung oder HeimhelferIn oder MitarbeiterIn in einem multiprofessionellen Team mit einer Aufnahmeempfehlung bzw. Bestätigung des Dienstgebers. -
ab 12.09.2023
Ausbildungsmodul - Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
Das Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG) definiert ein Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung", mit dessen Absolvierung Angehörige von Sozialbetreuungsberufen und Betreuende in Behinderteneinrichtungen unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung (Körperpflege, Nahrungsaufnahme usw.) und die Verabreichung von Arzneimitteln durchführen dürfen. In der NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung (NÖ SBB-AV 2007) § 13 Abs. 1 ist zusätzlich festgelegt, dass Dipl. BehindertenpädagogInnen, die das Modul UBW erwerben, damit auch die Anerkennung als Diplom-SozialbetreuerIn - Schwerpunkt Behindertenbegleitung erlangen und zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Theoretische Ausbildung (100 UE): 80 UE GuK (davon 20 UE "Bewegen"), 20 UE Arzneimittellehre. Praktische Ausbildung (40 Stunden): In einer Behinderteneinrichtung oder einem Pflegeheim unter Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für GuK. Am Ende der praktischen Ausbildung folgt eine Praktikumsbeurteilung durch die Praktikumseinrichtung.Ziele:
Die TeilnehmerInnen schließen sowohl in der GuK als auch in der Arzneimittellehre mit einer mündlichen Prüfung ab. Alle AbsolventInnen erhalten ein Zeugnis gem. GuK-BaV. Dipl. BehindertenpädagogInnen erhalten darüber hinaus eine Bestätigung des BFI NÖ, dass sie mit dem Modul "Unterstützung in der Basisversorgung (UBV)" die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung "Diplom-SozialbetreuerIn-Behindertenbegleitung" erfüllen.Voraussetzungen:
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Diplom- oder FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung oder HeimhelferIn oder MitarbeiterIn in einem multiprofessionellen Team mit einer Aufnahmeempfehlung bzw. Bestätigung des Dienstgebers.
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