StrahlenschutzbeauftragteR
Berufsbereiche: UmweltAusbildungsform: Kurz-/Spezialausbildung
Berufsbeschreibung
Strahlenschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und -richtlinien in Unternehmen und Organisationen zu gewährleisten. Sie kontrollieren und messen die Strahlenquellen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden und dass sie unter den zulässigen Grenzwerten liegen.
Zudem entwickeln und implementieren sie Strahlenschutzpläne, um das Risiko ionisierender Strahlung zu minimieren. Strahlenschutzbeauftragte schulen Personen, die mit Strahlenquellen arbeiten, in Bezug auf sichere Arbeitsverfahren und Strahlenschutzpraktiken. Sie führen genaue Aufzeichnungen über Strahlenaktivitäten und erstellen Notfallpläne für den Umgang mit Strahlenunfällen.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Einhaltung von Vorschriften kontrollieren
- Strahlenquellen überwachen
- Strahlenschutzpläne aufstellen
- Personal einschulen
- Messungen durchführen
- Strahlenaktivitäten dokumentieren
- Notfallpläne erstellen
-
ab 01.12.2025
Fachspezifische Ausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Human- und Zahnmedizin: Nuklearmedizin
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung. Inhalte: Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Strahlenexposition von Arzt und sonstigen Personen, insbesondere Patienten, bei den verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, Ermittlung der Strahlenexposition Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen Schutz des Patienten Qualitätssicherungsmaßnahmen Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Nachweis von Kontamination Dekontaminierung Qualitätskontrolle Die Ausbildung Strahlenschutzbeauftragter setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen. Um die Tätigkeiten eines:einer Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig. Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.Zielgruppe:
Personen, die die Grundausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Human- und Zahnmedizin besucht haben und die die Tätigkeit des:der Strahlenschutzbeauftragten in der Nuklearmedizin wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen in der Nuklearmedizin.Voraussetzungen:
Grundausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Zahn- und Humanmedizin sowie einschlägige Berufsausbildung bzw. -erfahrung gemäß AllgStrSchV.Institut:
TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBHWo:
Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, , 2444Wann:
01.12.2025 - 02.12.2025 -
ab 22.06.2026
Fachspezifische Ausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Human- und Zahnmedizin: Nuklearmedizin
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020. Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine spezielle Ausbildung. Inhalte: Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Strahlenexposition von Arzt und sonstigen Personen, insbesondere Patienten, bei den verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, Ermittlung der Strahlenexposition Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen Schutz des Patienten Qualitätssicherungsmaßnahmen Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Nachweis von Kontamination Dekontaminierung Qualitätskontrolle Die Ausbildung Strahlenschutzbeauftragter setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen. Um die Tätigkeiten eines:einer Strahlenschutzbeauftragten ausüben zu dürfen, ist eine Berufsausbildung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung, abhängig von Art und Umgang mit den jeweiligen Strahlenquellen, notwendig. Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.Zielgruppe:
Personen, die die Grundausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Human- und Zahnmedizin besucht haben und die die Tätigkeit des:der Strahlenschutzbeauftragten in der Nuklearmedizin wahrnehmen sollen bzw. weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen in der Nuklearmedizin.Voraussetzungen:
Grundausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Zahn- und Humanmedizin sowie einschlägige Berufsausbildung bzw. -erfahrung gemäß AllgStrSchV.Institut:
TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBHWo:
Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, , 2444Wann:
22.06.2026 - 23.06.2026
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
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