ReinigungstechnikerIn

Berufsbereiche: Reinigung, Hausbetreuung, Anlern- und Hilfsberufe
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 Jahre. ∅ Einstiegsgehalt: ab € 2.210,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn.

 


Berufsbeschreibung

ReinigungstechnikerInnen sind ExpertInnen für die Beseitigung aller Arten von Verschmutzungen sowie für die Desinfektion und Pflege der gereinigten Flächen und Gegenstände. Ihre Reinigungs- und Pflegetätigkeit umfasst vor allem Wohnungen und Büroräumen (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel), Fassaden und Denkmäler, Sonnen- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächer, Schwimmbadabdeckungen), Geschäfts- und Ausstellungsräume, Lifte und Rolltreppen, Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparente, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung). Ein wichtiger Bereich ist auch die Reinigung und Desinfektion von Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, Lebensmittelbetrieben und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen. ReinigungstechnikerInnen entscheiden je nach Reinigungsaufgabe (z.B. Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen), welche Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel in welcher Dosierung und Mischung verwendet werden, und sie wählen die geeigneten Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie die entsprechenden Geräte und Maschinen aus. Die Reinigungsarbeiten führen sie entweder selbst durch oder sie verteilen als LeiterInnen eines Reinigungsteams die Aufgaben an die Teammitglieder, wobei sie dann auch die Arbeitsplanung und die Personaleinteilung machen und die Stundenlisten führen. Schließlich sind die ReinigungstechnikerInnen auch für die Wartung und Pflege (teilweise auch für die Reparatur) der verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuständig, die eine große Vielfalt aufweisen (z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten). Wichtige Aufgabenbereiche sind weiters auch die Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften (Haut- und Atemschutz, Sicherheitsgeschirr in exponierten Lagen, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Reinigungsmitteln und den Maschinen) sowie die kompetente und freundliche KundInnen-Beratung.

 

Berufsprofil (laut Ausbildungsordnung):

  1. Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe (Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen sowie aller sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen),
  2. Auswählen, Dosieren und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln (basierend auf der Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberflächen und des gewählten Reinigungsverfahren) sowie Neutralisieren,
  3. Auswählen des entsprechenden Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie der Geräte und Maschinen für die zu reinigenden Objekte (wie z.B. Innenbereiche und Außenbereiche von Bauwerken, Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrsmittel, Verkehrseinrichtungen, Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen usw.),
  4. Bedienen, Warten und Pflegen der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen (wie z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen,
  5. Reinigen und Pflegen der Innenbereiche von Gebäuden wie z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel usw., der Außenflächen an Bauwerken (z.B. Gebäuden, Denkmäler), von Licht- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.), von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (z.B. Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung),
  6. Desinfizieren von z.B. Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen sowie von Anlagen der Schwachstromtechnik wie z.B. Telefonanlagen, EDV-Anlagen usw.,
  7. Durchführen der Arbeitsplanung in Abstimmung mit der Reinigungsorganisation sowie Mitwirken an der Personaleinteilung und beim Führen von Stundenlisten,
  8. Mitwirken beim Beraten von Kunden und Kundinnen sowie beim Behandeln von Reklamationen,
  9. Ausführen der Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z.B. Hautschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards sowie Sicherstellen der Einhaltung all dieser Maßnahmen.

ReinigungstechnikerInnen sind ExpertInnen für die Beseitigung aller Arten von Verschmutzungen sowie für die Desinfektion und Pflege der gereinigten Flächen und Gegenstände. Ihre Reinigungs- und Pflegetätigkeit umfasst vor allem Wohnungen und Büroräumen (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel), Fassaden und Denkmäler, Sonnen- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächer, Schwimmbadabdeckungen), Geschäfts- und Ausstellungsräume, Lifte und Rolltreppen, Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparente, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung). Ein wichtiger Bereich ist auch die Reinigung und Desinfektion von Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, Lebensmittelbetrieben und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen. ReinigungstechnikerInnen entscheiden je nach Reinigungsaufgabe (z.B. Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen), welche Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel in welcher Dosierung und Mischung verwendet werden, und sie wählen die geeigneten Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie die entsprechenden Geräte und Maschinen aus. Die Reinigungsarbeiten führen sie entweder selbst durch oder sie verteilen als LeiterInnen eines Reinigungsteams die Aufgaben an die Teammitglieder, wobei sie dann auch die Arbeitsplanung und die Personaleinteilung machen und die Stundenlisten führen. Schließlich sind die ReinigungstechnikerInnen auch für die Wartung und Pflege (teilweise auch für die Reparatur) der verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuständig, die eine große Vielfalt aufweisen (z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten). Wichtige Aufgabenbereiche sind weiters auch die Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften (Haut- und Atemschutz, Sicherheitsgeschirr in exponierten Lagen, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Reinigungsmitteln und den Maschinen) sowie die kompetente und freundliche KundInnen-Beratung.

 

Berufsprofil (laut Ausbildungsord…

  • ab 08.09.2025
    Diese Ausbildung bietet die perfekte Möglichkeit, einen Berufsabschluss im Bereich der Reinigungsdienstleistung ohne eine Lehre zu erwerben. Sie erhalten jenes Fachwissen, das für eine qualifizierte Tätigkeitsausübung erforderlich ist. Grundlagen der Reinigung und das Verständnis im Umgang mit Chemie in Abstimmung mit Materialien im Sinne des Werterhalts bilden die Basis der Inhalte. Das Berechnen von Mitarbeiter*innenbedarf und Reinigungskosten rundet den Bereich der Themen ab, welche im Alltag eines Reinigungstechnikers von besonders großer Bedeutung sind.
    Zielgruppe:
    Langjährige Mitarbeiter in der Reinigungsbranche Erwachsene, die die Berufsschule nicht besuchen Reinigungskräfte
    Voraussetzungen:
    Freude und Interesse an der Reinigungsdienstleistung

    Institut:
    hollu Akademie

    Wo:
    St.-Peter-Gürtel 8 8042 Graz

    Wann:
    08.09.2025 - 10.10.2025

  • ab 07.10.2025
    - Grundbegriffe der Gebäudereinigung und Sonderreinigung (Aufgabenfelder, Fachausdrücke)</br>- Normen</br>- Kalkulation und Wirtschaftsrechnen</br>- Reinigungs- und Pflegemittel, chemische Grundbegriffe</br>- Desinfektion, Hygiene und Lebensmittelhygiene</br>- Umweltschutz (korrekte Dosierung, Einsatz und Entsorgung)</br>- Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutz</br>- Material-, Oberflächenkunde und -erkennung</br>- Schmutzarten</br>- Gerätekunde</br>- Reinigungstechnik in Unterhalts- und Sonderreinigung</br>- Rationelle Reinigung (Verbesserung des Arbeitsablaufes)</br>- Praxis
    Ziele:
    Sie wollen in den Bereich der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung einsteigen? Dann melden Sie sich für den Vorbereitungslehrgang Reinigungstechniker:in an. Wir vermitteln Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Lehrabschlussprüfung an der Wirtschaftskammer erfolgreich abzulegen. Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Gebäudereinigungsakademie durchgeführt, Europas modernstem Ausbildungszentrum für Gebäudereinigung und Hausbetreuung.
    Zielgruppe:
    Personen, die keine Lehre absolviert haben und die Lehrabschlussprüfung Reinigungstechniker:in (vormals Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung) nachholen möchten
    Voraussetzungen:
    - Nachweis über mindestens eineinhalb Jahre einschlägige Berufspraxis (z. B. angelernt) oder mindestens die Hälfte der Lehrzeit- Vollendung des 18. Lebensjahres- Gute Deutschkenntnisse in Wort und SchriftBitte beachten SieDie Kosten für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung sind im Kurspreis nicht inkludiert, sondern direkt an die Wirtschaftskammer zu bezahlen.Fördermöglichkeiten:Bitte informieren Sie sich beim Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) über Förderprogramme. Das Nachholen von Lehrabschlüssen wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent gefördert!waff, 1020 Wien, Nordbahnstraße 36/1/4, Telefon: +43 1 217 48 555Vorbereitungskurse für außerordentliche Lehrabschlussprüfungen werden von der AK Wien mit EUR 200,- gefördert. Bitte fordern Sie Ihren AK Bildungsgutschein bei der Arbeiterkammer Wien an.

    Institut:
    Berufsförderungsinstitut (BFI) - Wien

    Wo:
    BFI Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

    Wann:
    07.10.2025 - 02.12.2025

  • 5 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Körperliche Wendigkeit
  • Reinlichkeit
  • Trittsicherheit
  • Unempfindlichkeit der Haut
  • 12 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Auf- und Abbau von Arbeitsgerüsten
  • Bedienung von Reinigungsmaschinen
  • Denkmalreinigung
  • Dosieren und Mischen von Reinigungsmitteln
  • Fassadenreinigung
  • Fensterreinigung
  • Gebäudeinnenreinigung
  • Glasfassadenreinigung
  • Industriereinigung
  • Reinigung nach HACCP
  • Unterhaltsreinigung
  • Verwenden von Reinigungsmitteln