Berg- und SkiführerIn
Berufsbereiche: Tourismus, Gastgewerbe, FreizeitAusbildungsform: Kurz-/Spezialausbildung
Hinweis
Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
Berufsbeschreibung
Staatlich geprüfte Berg- und SkiführerInnen organisieren und leiten Berg-, Kletter- und Skitouren für Gruppen oder Einzelpersonen, die auf das Können der TeilnehmerInnen abgestimmt sind. Dabei tragen sie die Verantwortung für die Sicherheit der TeilnehmerInnen. Vor Beginn der Tour stellen Berg- und SkiführerInnen sicher, dass alle TeilnehmerInnen die notwendigen Anforderungen erfüllen, dazu gehören z.B. eine geeignete Ausstattung und genügend Kondition.
Bei der Planung einer anstehenden Tour achten Berg- und SkiführerInnen darauf, dass die für die Tour erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung, wie etwa Pickel, Seile, Hammer und Klettereisen, vorhanden ist. Weiters klären sie den Zustand der Wege ab, holen Auskünfte bei HüttenbetreiberInnen ein und informieren sich über die aktuellen Wetterverhältnisse im jeweiligen Gebiet. Im Vorfeld besprechen sie mit den TeilnehmerInnen die bevorstehende Tour, berücksichtigen dabei Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse und verweisen auf mögliche Gefahren und Risiken, wie etwa Lawinen, Steinschläge und plötzliche Wetterumschwünge. Weiters stellen Berg- und SkiführerInnen das nötige Material zusammen und kontrollieren, ob Erste-Hilfe-Materialien wie Thermodecken, Lawinenverschüttetensuchgeräte und Biwaksäcke vollständig sind.
Bei Hochtouren führen Berg- und SkiführerInnen die TourengeherInnen über Gletscher, durch steile Wände und Schneefelder und leiten Tiefschneefahrten an. Darüber hinaus organisieren sie Expeditionsreisen und Trekkingtouren und können durch zusätzliche Qualifikationen Trendsportarten wie Rafting, Snowboarding und Mountainbiking in das Programm integrieren. Weiters leiten Berg- und SkiführerInnen Kurse über alpine Grundlagen, Tiefschneefahrten, Klettern und Eisklettern.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Berg,- Kletter- und Skitouren organisieren und leiten
- Ausrüstung kontrollieren
- Touren planen und besprechen
- Auf Risiken und Gefahren aufmerksam machen
- Tiefschneefahrten anleiten
- Kurse über alpine Grundlagen leiten
- Expeditionsreisen und Trekkingtouren organisieren
- Erste-Hilfe-Materialien mitführen
Staatlich geprüfte Berg- und SkiführerInnen organisieren und leiten Berg-, Kletter- und Skitouren für Gruppen oder Einzelpersonen, die auf das Können der TeilnehmerInnen abgestimmt sind. Dabei tragen sie die Verantwortung für die Sicherheit der TeilnehmerInnen. Vor Beginn der Tour stellen Berg- und SkiführerInnen sicher, dass alle TeilnehmerInnen die notwendigen Anforderungen erfüllen, dazu gehören z.B. eine geeignete Ausstattung und genügend Kondition.
Bei der Planung einer anstehenden Tour achten Berg- und SkiführerInnen darauf, dass die für die Tour erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung, wie etwa Pickel, Seile, Hammer und Klettereisen, vorhanden ist. Weiters klären sie den Zustand der Wege ab, holen Auskünfte bei HüttenbetreiberInnen ein und informieren sich über die aktuellen Wetterverhältnisse im jeweiligen Gebiet. Im Vorfeld besprechen sie mit den TeilnehmerInnen die bevorstehende Tour, berücksichtigen dabei Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse und verweisen auf mögliche Gefahren und Risiken, wie etwa Lawinen, Steinschläge und plötzliche Wetterumschwünge. Weiters stellen Berg- und SkiführerInnen das nötige Material zusammen und kontrollieren, ob Erste-Hilfe-Materialien wie Thermodecken, Lawinenverschüttetensuchgeräte und Biwaksäcke vollständig sind.
Bei Hochtouren führen Berg- und SkiführerInnen die TourengeherInnen über Gletscher, durch steile Wände und Schneefelder und leiten Tiefschneefahrten an. Darüber hinaus organisieren sie Expeditionsreisen und Trekkingtouren und können durch zusätzliche Qualifikationen Trendsportarten wie Rafting, Snowboarding und Mountainbiking in das Programm integrieren. Weiters leiten Berg- und SkiführerInnen Kurse über alpine Grundlagen, Tiefschneefahrten, Klettern und Eisklettern.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Berg,- Kletter- und Skitouren organisieren und leiten
- Ausrüstung kontrollieren
- Touren planen und besprechen
- Auf Risiken und Gefahren aufmerksam machen
- Tiefschneefahrten anleiten
- Kurse über alpine Grundlagen leiten
- Expeditionsreisen und Trekkingtouren organisieren
- Erste-Hilfe-Materialien mitführen
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ab 06.10.2025
Arbeitsrecht fr die betriebliche Praxis - Diplomlehrgang
<br /> Begründung von Dienstverhältnissen (Beschäftigungsformen) Personalauswahl in arbeitsrechtlicher Hinsicht Werkvertrag, freier Dienstvertrag: Unterschiede und Möglichkeiten Arbeiter, Angestellte, Ferialpraktikanten Geringfügige Beschäftigung Dienstnehmerkategorien Rücktritt vom Vertrag <br /> Beendigung von Dienstverhältnissen Welche Beendigungsarten gibt es? Wann wie richtig beenden? Fehlerquellen und Risken Ist eine Betriebsratsmitwirkung erforderlich? Kündigungsfrühwarnsystem bei Massenkündigungen Fallen bei Kündigungen und Entlassungen Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses <br /> Abfertigung Alt / Abfertigung Neu, Dienstnehmerhaftpflicht Arbeitsrechtliche Grundlagen der Abfertigung alt und der Abfertigung neu (Voraussetzungen, Höhe und Fälligkeit) Ansprüche bei Unterbrechungen und Wiedereintritt Gilt Abfertigung Alt oder Neu? Wie erfolgt der Beitritt zur Betrieblichen Vorsorgekasse? Übertritt ins neue System: Welche Möglichkeiten gibt es? Dienstnehmerhaftung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Schadensbegleichung: Abzug vom Lohn möglich? Unter welchen Bedingungen? Haftung des Dienstgebers für Schäden am dienstlich eingesetzten Privat-PKW <br /> Die schwarzen Seiten der Arbeitswelt Rauchen Alkohol Andere Pflichtverletzungen <br /> Arbeitsverfassungsrecht Teil 1 Kollektives Arbeitsrecht Betriebsvereinbarungen: welche gibt es? Wie setzt man sie durch? Wann enden sie? Betriebsratswesen: Betriebsratswahl, Informationspflichten, Einsichtsrechte Arbeitsverfassungsrecht Teil 2 Betriebsratswesen: Mitwirkung bei Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen Innerbetriebliche Versetzungen: Was ist mögich, was nicht? Betriebs(teil)übergänge: Auf was ist zu achten? Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und in sonstigen Dienstverhinderungsgründen Wann gebührt Entgeltfortzahlung, wann nicht? Pflichten des Dienstnehmers im Krankheitsfall Wie erfolgt das Zusammenspiel zwischen Arzt und GKK? Kontrollmöglichkeiten? Berechnung der EFZ dem Grunde und der Höhe nach Richtiges Verhalten bei fragwürdigen Krankenständen Rückerstattungs- und Regressmöglichkeiten Bezahlte Freistellung bei sonstigen Dienstverhinderungsgründen <br /> <br /> 1. Falllösungsabend zu den bisher vorgetragenen Themenbereichen<br /> Urlaub, Pflegefreistellung und Familienhospiz Urlaubsausmaß und Vorzeitenanrechnung Umstellung Urlaubsjahr Kalenderjahr: worauf ist im Einzelvertrag zu achten? Ist sie überhaupt sinnvoll? Verbrauch des Urlaubes: Urlaubsvereinbarung - Urlaubsvorgriff - Urlaubsrücktritt - Krankheit, sonstige Dienstverhinderungsgründe und Urlaubsabbruch? - Urlaub und Beendigung von Dienstverhältnissen: was geschieht mit dem nichtverbrauchten oder zuviel verbrauchten Urlaub? Rückverrechnung? - Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist? Verjährung von Urlaubsansprüchen Prakt. Beispiele Pflegefreistellung: wer kann sie für wen in Anspruch nehmen, welche Voraussetzungen gelten? Gesetzliche Regelungen bei der Familienhospiz <br /> Arbeitszeit Teil 1 Vereinbarung der Arbeitszeit: Normalarbeitszeit und deren (andere) Verteilung Neuerungen im Arbeitszeitrecht ab 1.1.2008 Überstunden: Zeitausgleich oder wie richtig ausbezahlen? Überstundenpauschalien und All-In-Gehälter Andere Verteilung der Normalarbeitszeit: Flexibilisierungsmöglichkeiten Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen<br /> Arbeitszeit Arbeitszeit Teil 2 Gleitzeit, Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung, Kurzarbeit Arbeitszeit - Reisezeit? Welche Bezahlung steht zu? Ruhepausen-tägliche und wöchentliche Ruhezeit - Sonn,- Feiertagsruhe, Wochenendruhe und Ersatzruhe Arbeits- und Rufbereitschaft Besonders geschützte Dienstnehmer Kreis der besonders geschützten Dienstnehmer: Behinderte, Präsenz/Zivildiener, werdende Mütter und Mütter bzw. Väter in Karenz, Betriebsräte Besondere Probleme bei der Auflösung dieser Dienstverhältnisse Kündigungs- und Entlassungsschutz Was muss gemeldet werden? Welche Karenzarten gibt es? Kinderbetreuungsgeld Wie sehen die Regelungen der Elternteilzeit neu aus? <br /> 2. Falllösungsabend zu den bisher vorgetragenen Themenbereichen<br /> <br /> Datenschutzrecht DSG 2000 samt Novelle 2010 Umgang mit personenbezogenen Daten Zustimmungspflicht des DN- Kontrollmaßnahmen <br /> Lohnpfändung: Rechtsgrundlage, Begründung des Pfandrechts, Aufgaben des Arbeitgebers, Drittschuldnererklärung (§301 Abs.1EO), Rang der Pfandrechte (§300 Abs.1EO), Beschränkt pfändbare Forderungen, Ermittlung der Berechnungsgrundlage, unpfändbarer Freibetrag, Sonderzahlungen, Austrittsbezüge, Ersatzleistung Urlaub, Unterhaltsexekution, Vereinfachtes Bewilligungsverfahren, Kosten des Drittschuldners für die Berechnung, Drittschuldnerklage, Vertragliche Verpfändung, Hinterlegung bei Gericht, Entscheidungspflicht des Exekutionsgerichts, Tabelle der unpfändbaren Freibeträge. <br /> Mitnahme:<br /> Taschenrechner <br /> <br /> <br /> Steuern <br /> Absetzbarkeit von Steuern, Außergewöhnliche Belastungen :<br /> Was ist steuerpflichtig, was nicht ? ABC der Werbungskosten/Betriebsausgaben Pendlerpauschale KFZ im Steuerrecht Fortbildungskosten Computer Krankheitskosten Reisekosten etc Sonderausgaben Versicherungsprämien Wohnraumschaffung Kirchenbeiträge und Spenden etc Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten Begräbniskosten Unterhaltsleistungen Behinderung von Kindern etc. Zukunftsvorsorge und Bausparen ie wird die Einkommensteuer berechnet? Was versteht man unter Sachbezügen? <br /> 2) Formales Recht :<br /> Was kann man gegen einen Steuerbescheid machen? Das Rechtsmittelverfahren Berufung, Berufungsfrist etc Inhalt der Berufung Was bedeutet Verjährung? Wenn der Prüfer kommt: Die Wiederaufnahme des Verfahrens Wann muss ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben? Was ist eine Negativsteuer? 3) Besondere Dienstrechtliche Fragen: Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge: Welche Rechte/ Vorteile hat ein Arbeitnehmer? Abfertigung neu/alt und Sonderfragen <br /> Prüfung: <br /> Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung, zu der zugelassen wird, wer mindestens 75% Anwesenheit vorweist.<br /> Bei bestandener Prüfung wird ein Diplom verliehen.<br /> Die Prüfungsgebühr beträgt Euro 150,--<br /> <br /> Methode:<br /> Vortrag, Diskussion, GruppenarbeitZiele:
Die Teilnehmer:innen erwerben in diesem Lehrgang die Fhigkeit, die im Betriebsalltag auftretenden arbeitsrechtlichen Herausforderungen zu erkennen, nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen und schlielich zu lsen. Sie lernen die arbeitsrechtlichen Mglichkeiten optimal abzuwgen, zu nutzen und werden auf hufige arbeitsrechtliche Fallen und Fehler sensibilisiert. Vermittelt werden im 1. Teil arbeitsrechtliche Basisinhalte, auf denen aufbauend im 2. Teil praktische Umsetzungsblcke und Vertiefungsthemen folgen. Ein umfassender Kompaktlehrgang, verbunden mit vielen Beispielen aus der Praxis fr die Praxis!Zielgruppe:
Lohnverrechner:innen, Mitarbeiter:innen von Steuerberatungskanzleien oder in beratender Ttigkeit, Jurist:innen, Fhrungskrfte und leitende AngestellteInstitut:
WIFI KärntenWo:
WIFI Klagenfurt Hauptgebäude Europaplatz 1 9021 KlagenfurtWann:
06.10.2025 - 05.03.2026
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
- 6 fachliche berufliche Kompetenzen
-
1
Fremdsprachenkenntnisse
- Englisch
-
1
Gästebetreuung
- Gästebetreuung im Freizeitbereich
-
2
Katastrophen- und Zivilschutzkenntnisse
- Bergen
-
Bergrettung (1)
- Lawinenbergung
-
1
Medizinische Grundkenntnisse
-
Erste Hilfe (2)
- Lagerung von Verletzten
- Wundversorgung
-
Erste Hilfe (2)
-
1
Seilgestützte Höhenarbeit
- Seilsicherung
-
3
Sport- und Fitnesskenntnisse
-
Alpinsport (7)
- Canyoning
- Durchführung von Bergsteigerkursen
- Klettertraining und -unterricht
- Leitung von Bergwanderungen
- Leitung von Klettertouren
- Leitung von Wandertouren
- Trekking
-
Wassersport (1)
- Leitung von Canyoning-Touren
-
Wintersport (2)
- Leitung von Skitouren
- Skitraining und -unterricht
-
Alpinsport (7)
- 7 überfachliche berufliche Kompetenzen
-
1
Gleichgewichtsgefühl
- Schwindelfreiheit
- Kommunikationsstärke
- Kontaktfreude
- Konzentrationsfähigkeit
-
1
Körperliche Belastbarkeit
- Sportlichkeit
- Organisationstalent
-
1
Räumliches Vorstellungsvermögen
- Orientierungssinn
- 12 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
- Gästebetreuung
- Sport- und Fitnesskenntnisse
- Bergrettung
- Durchführung von Bergsteigerkursen
- Englisch
- Erste Hilfe
- Leitung von Bergwanderungen
- Leitung von Höhlenwanderungen
- Leitung von Klettertouren
- Leitung von Skitouren
- Leitung von Snowboardtouren
- Skitraining und -unterricht