Rechtsanwalt/-anwältin

Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit / Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung
Ausbildungsform: Uni/FH/PH
∅ Einstiegsgehalt: € 2.420,- bis € 3.490,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erforderlich.

Berufsbeschreibung

RechtsanwältInnen sind vorwiegend in der Rechtsberatung und in der Vertretung vor Gerichten und Behörden tätig. Dabei beraten sie Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine und Gesellschaften in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten diese gegenüber Gerichten, Behörden und Einzelpersonen in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, etwa auf Verfassungs-, Zivil- oder Strafrecht.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre MandantInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen zu Themen wie Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder Abschlüsse von Verträgen. Sie begutachten Vertragsentwürfe und Vertragsverfassungen wie Pacht-, Miet-, Dienst- und Schenkungsverträge und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. In ihrer Tätigkeit vertreten und beraten RechtsanwältInnen Privatpersonen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts. Dabei kontrollieren sie Beweismittel, befragen ZeugInnen und bereiten Verteidigungserklärungen vor.

Weiters vertreten RechtsanwältInnen ihre MandantInnen in Zivilprozessen, Verwaltungsprozessen, Strafprozessen und vor Behörden, wie z.B. der Polizei oder dem Finanzamt. Dabei vertreten sie sowohl KlägerInnen als auch Angeklagte. Sie können zudem in der Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung tätig sein. In diesem Bereich beraten RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei Firmengründungen, verwalten Haus- und Grundeigentum und informieren über Gesellschaftsrechte. Weiters führen sie Datenbanken, Archive, Gerichtsakten, Protokolle und Kundenkarteien. RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen in Rechtsfragen beraten
  • KlientInnen in verschiedenen Rechtsprozessen vertreten
  • Beweismittel kontrollieren
  • ZeugInnen befragen
  • Verteidigungserklärungen vorbereiten
  • Verträge verfassen, überprüfen und begutachten

RechtsanwältInnen sind vorwiegend in der Rechtsberatung und in der Vertretung vor Gerichten und Behörden tätig. Dabei beraten sie Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine und Gesellschaften in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten diese gegenüber Gerichten, Behörden und Einzelpersonen in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, etwa auf Verfassungs-, Zivil- oder Strafrecht.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre MandantInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen zu Themen wie Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder Abschlüsse von Verträgen. Sie begutachten Vertragsentwürfe und Vertragsverfassungen wie Pacht-, Miet-, Dienst- und Schenkungsverträge und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. In ihrer Tätigkeit vertreten und beraten RechtsanwältInnen Privatpersonen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts. Dabei kontrollieren sie Beweismittel, befragen ZeugInnen und bereiten Verteidigungserklärungen vor.

Weiters vertreten RechtsanwältInnen ihre MandantInnen in Zivilprozessen, Verwaltungsprozessen, Strafprozessen und vor Behörden, wie z.B. der Polizei oder dem Finanzamt. Dabei vertreten sie sowohl KlägerInnen als auch Angeklagte. Sie können zudem in der Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung tätig sein. In diesem Bereich beraten RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei Firmengründungen, verwalten Haus- und Grundeigentum und informieren über Gesellschaftsrechte. Weiters führen sie Datenbanken, Archive, Gerichtsakten, Protokolle und Kundenkarteien. RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen in Rechtsfragen beraten
  • KlientInnen in verschiedenen Rechtsprozessen vertreten
  • Beweismittel kontrollieren
  • ZeugInnen befragen
  • Verteidigungserklärungen vorbereiten
  • Verträge verfassen, überprüfen und begutachten
  • Wir bieten englische Sprachtrainings für eine breite Auswahl von Fachbereichen wie z.B.:Recht:- Englisch für RechtsanwältInnen- Englisch für RechtsanwaltssekretärInnenMedizinFlugwesen- Englisch für PilotInnen- Englisch für Kabinen- und BodenpersonalCateringTechnikPharmazie

    Institut:
    pro active english montocchio & Co KEG

    Wo:
    Firmenintern; In-Company

  • Im LL.M.-Programm vertiefen SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, SanierungsmanagerInnen, RechtsanwältInnen und UnternehmensberaterInnen die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechts sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und können Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension beurteilen. AbsolventInnen des LL.M.-Programms finden ein breitgefächertes Betätigungsfeld vor. Als ausgewiesene SanierungsexpertInnen können sie in Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien KlientInnen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, ihre im Lehrgang erworbenen Spezialkenntnisse anbieten. Sie können nachweisen, dass sie über die in § 80 IO für die Bestellung zum/zur InsolvenzverwalterIn erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Als gewerbliche UnternehmensberaterInnen im Sinne des § 94 GewO können sie ihre Kenntnisse für die Sanierungs- und Insolvenzberatung im Sinne des § 136 Abs. 3 GewO dokumentieren.
    Zielgruppe:
    AbsolventInnen eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, die sich im weiten Bereich der Sanierung von Unternehmensträgern beruflich betätigen wollen bzw. bereits beruflich tätig sind vor allem Berufstätige im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung, die eine Spezialisierung im Sanierungsbereich anstreben UnternehmensberaterInnen, MitarbeiterInnen von Banken oder GläubigerInnenschutzverbänden und Führungskräfte in Unternehmen
    Voraussetzungen:
    Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung

    Institut:
    UNI for LIFE

    Wo:
    ASW (Wien und Graz) und Universität Graz

  • Die Immobilienwirtschaft stellt einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Wirtschaft dar, ist jedoch an komplizierte rechtliche Regelwerke gebunden. Dies trifft besonders auf Miete und Pacht, sowie das Wohnungseigentums- und Wohnungsgenossenschaftsrecht zu. Die Wichtigkeit dieser Rechtsmaterie spiegelt sich auch in der Zahl der vom OGH entschiedenen Fälle wider, welche in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist.
    Ziele:
    Der Universitätslehrgang "Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen im Bereich der Immobilienwirtschaft und Berufen mit ähnlichem Anforderungsprofil dar. Absolvent*innen der Rechtswissenschaften wird dadurch die Möglichkeit geboten, ihr Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts zu vertiefen und um betriebswirtschaftliche und bewertungstechnische Kenntnisse zu erweitern, um sich für die Berufsfelder im Bereich der Immobilienwirtschaft zu qualifizieren. Das postgradule Masterprogramm (LL.M) wird sowohl in der Form eines Vollzeitstudiums (2 Semester) als auch in einer berufsbegleitenden Variante (4 Semester) angeboten.
    Zielgruppe:
    Die Universitätslehrgänge richten sich an Personen, die im Bereich des Immobilienrechts und der Immobilienwirtschaft tätig sind oder an diesem Bereich Interesse haben und sich umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts aneignen möchten. Dies gilt für Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilientreuhänder*innen, Immobilienmakler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen sowie für Funktionsträger*innen und Mitarbeiter*nnen von Immobilienfonds, Bauträgern, institutionellen Anlegern, Wohnbaugenossenschaften und kommunalen Rechtsträgern.
    Voraussetzungen:
    (1) Für die Aufnahme in das LL.M.-Programm ist insbesondere ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, eines technischen Studiums oder anderer fachlich in Frage kommender Studienrichtungen Voraussetzung. (2) Das Studium wird ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten. In Einzelfällen können Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. (3) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die Lehrgangsleitung. (4) Das Rektorat hat auf Antrag Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, auf Grund der Auswahl zum Universitätslehrgang „Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)“ an der Universität Wien als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender zuzulassen.
  • Der Universitätslehrgang "Familienunternehmen und Vermögensplanung" bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Ziele:
    Der Universitätslehrgang „Familienunternehmen und Vermögensplanung (LL.M.)“ bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Zielgruppe:
    Der Universitätslehrgang "Familienunternehmen und Vermögensplanung" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen dar, die vorwiegend im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Richter*innen), in der Steuerberatung, in Banken (Family Office und Private Banking) und Versicherungen, sowie in Rechtsabteilungen (insbesondere in Familienunternehmen), tätig sind. Da das Konzept des postgradualen Lehrganges auf die Bedürfnisse von berufstätigen Personen abgestimmt ist, lassen sich Beruf und Weiterbildung ideal vereinbaren.
    Voraussetzungen:
    Absolvent*innen eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts (im Ausmaß von mind. 240 ECTS Credits). Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung. In Ausnahmefällen können Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts im Umfang von zumindest 180 ECTS Credits oder ein sonstiges fachlich in Frage kommendes Studium im Umfang von zumindest 240 ECTS Credits und in beiden Fällen eine einschlägige juristische Berufserfahrung von mindestens vier Jahren aufweisen, in den Universitätslehrgang aufgenommen werden.
  • ab 11.04.2024
    Die digitale Transformation durchdringt disruptiv sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche, sodass das Digitalisierungsrecht mittlerweile zu den in der juristischen Berufs- und Unternehmenspraxis wichtigsten Rechtsgebieten zählt. Mit dem Vormarsch künstlicher Intelligenz hat sich dieser Trend weiter verschärft und bringt komplexe neue Fragestellungen mit sich. Die universitäre Fortbildung »Europäisches und Internationales Digitalisierungsrecht« trägt diesen Entwicklungen kompakt und kompetent Rechnung. Diese Fortbildung besteht aus vier Modulen, in denen die einschlägigen Rechtsthemen von renommierten Topreferent*innen an sieben Tagen vorgetragen und mit den Teilnehmer:innen praxisorientiert erörtert werden. Die Module können auch einzeln gebucht werden. Zum Nachweis wird eine Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungsleitung ausgestellt. Inhaltliche Schwerpunkte Interdisziplinäre Bedeutung, Gegenwart und Zukunft der Digitalisierung Richtlinien und Verordnungen, Umsetzung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein Wichtigste Entscheidungen des EuGH – Verfahren vor dem EuGH Für Europa relevante Grundlagen und aktuellste Entwicklungen des Technologierechts und der Digitalisierung in China und den USA Leitung Wissenschaftliche Leitung Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der SFU Wien Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl (ab 10/2024), Gründungsvorstand des Instituts für digitale Transformation und künstliche Intelligenz der SFU Wien und Berlin Operative Leitung Mag. Stefan Ritter, Rechtsanwalt und Leiter des ky-center Module & Termine Modul 1: Eröffnung und Einführung – Interdisziplinäre Bedeutung, Gegenwart und Zukunft der Digitalisierung 11. April 2024, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr Ausgehend von europarechtlichen Grundlagen der Digitalisierung wird in dem Modul »Eröffnung und Einführung – Interdisziplinäre Bedeutung, Gegenwart und Zukunft der Digitalisierung« die interdisziplinäre Relevanz der digitalen Transformation erörtert. Zudem soll ein Überblick über ausgewählte Teilgebiete der Digitalisierungsprozesse gegeben werden und diesbezüglich eine erste rechtliche Einordnung erfolgen. Behandelt werden dabei insbesondere Themengebiete wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz (insb ChatGPT, Digital Life Prediction etc.) und viele andere aktuelle und bevorstehende Entwicklungen im Bereich rechtlicher, medizinischer, wirtschaftlicher und weiterer Anwendungen. Modul 2: Europäische Rechtsquellen des Digitalisierungsrechts 12. April 2024, 09:00 – 17:00 Uhr 18. April 2024, 09:00 – 17:00 Uhr 19. April 2024, 09:00 – 17:00 Uhr Im Modul »Europäische Rechtsquellen des Digitalisierungsrechts« wird näher erarbeitet, aus welchen Rechtsakten das Europäische Digitalisierungsrecht besteht und auf alle relevanten Richtlinien und Verordnungen ausführlich eingegangen (aktuell zB DSGVO, Artificial Intelligence Act, Digital Services Act uva). Auch die Umsetzungen im deutschsprachigen Raum werden erörtert und von den jeweiligen deutschen, österreichischen, schweizerischen und liechtensteinischen Vortragenden aufgezeigt. Modul 3: Wesentliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum Digitalisierungsrecht 25. April 2024, 09:00 – 17:00 Uhr 26. April 2024, 09:00 – 17:00 Uhr Das Modul „Wesentliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum Digitalisierungsrecht“ wird sich mit aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Digitalisierungsbereich befassen. Den Teilnehmer*innen soll anhand einzelner Fallbesprechungen ein vertieftes Verständnis für offene Fragen in einem sich in dynamischer Entwicklung befindlichen Gebiet vermittelt werden. Modul 4: Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Digitalisierungsrecht in China sowie den USA 29. April 2024, 12:00 – 13:30 & 19:00 – 20:30 Uhr Das Modul »Aktuelle Entwicklungen des internationalen Digitalisierungsrechts« soll einen Überblick dahingehend vermitteln, wie sich die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation von bedeutenden internationalen Playern wie China und USA entwickeln und wie sich dies auf Europa und europäische Jurist:innen auswirkt bzw was diese idZ zu beachten haben. Methodik Die universitäre Fortbildung wird als Vortragsreihe abgehalten. Die Referent*innen sind Expert*innen, die eine facheinschlägige Berufsausbildung oder facheinschlägiges Studium sowie mehrjährige Praxis- und/oder Lehrerfahrung nachweisen können. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in Form von Vorträgen sowie interaktiven Diskussionen.
    Ziele:
    Verstehen der Rolle des Datenschutzrechts in der digitalen Transformation. Kenntnis der ethischen und rechtlichen Herausforderungen bei KI und Chat GPT. Erkennen der Bedeutung von Predictive Analytics und Blockchain in der Versicherungsbranche. Verstehen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Token und NFTs. Verstehen der EU-Regulierungen und ihre nationale Umsetzung in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Kenntnis von höchstgerichtlichen Entscheidungen und Verfahren vor dem EuGH.
    Zielgruppe:
    Die universitäre Fortbildung „Europäisches und Internationales Digitalisierungsrecht“ richtet sich an bereits absolvierte und angehende Jurist*innen sowie an alle, die im deutschsprachigen Raum mit rechtlichen Aspekten der Digitalisierung konfrontiert sind.
    Voraussetzungen:
    Die Hochschulreife wird als Voraussetzung für die Teilnahme an der universitären Fortbildung angesehen. Eine berufseinschlägige Tätigkeit ist ausdrücklich gewünscht. Die universitäre Fortbildung richtet sich inhaltlich vor allem an eine Zielgruppe mit einer juristisch einschlägigen beruflichen Tätigkeit.

    Institut:
    Sigmund Freud PrivatUniversität Weiterbildungsakademie

    Wo:
    online über ZOOM

    Wann:
    11.04.2024 - 29.04.2024

  • ab 11.04.2024
    In der praktischen Filmarbeit gibt es viele Hürden und das erfahren zum Beispiel Urlaubsfilmer immer wieder. Wo darf man was? Das Seminar gibt hier praktische Tipps aus dem Erfahrungsschatz des Seminarleiters Lutz Dieckmann, der auf über 30 Jahre internationale Berufspraxis zurückblicken kann.Obwohl er kein Rechtsanwalt ist und somit dieser Kurs auch keine Rechtsberatung im gesetzlichen Sinne darstellt, gibt es doch viele Dinge, die man beherzigen sollte und die das Leben einfacher machen. Wie geht man mit plötzlich auftretenden Problemen vor Ort um? Was kann und muss man vorher mit Behörden, Firmen und Personen klären. Wo sind Grenzen? Was kostet Geld und was nicht?Ein Ratgeberseminar aus der Praxis eines Filmemachers.Außerdem wird das Seminar durch online abrufbare Video-Tutorials aus der HD-Trainings Tutorial Reihe begleitet.Trainer: Lutz Dieckmann

    Institut:
    WIFI NÖ (St. Pölten)

    Wo:
    WIFI Mödling Guntramsdorfer Straße 101 2340 Mödling

    Wann:
    11.04.2024 - 11.04.2024

  • ab 22.04.2024
    Rechtliche Grundlagen Wertermittlungsverfahren Aufbau eines Bewertungsgutachtens und Bewertungsgrundlagen Rechtlich verkehrsrelevante Bestimmungen Fehlerquellen bei der Befunderhebung und bei der Gutachtenerstellung Gewerbliche Immobilien Ankaufsbegutachtung eines Bestands Ankaufsstudie für Bauträger*innen oder Investor*innen Wertsteigerung und -erhaltung einer Immobilie Fallbeispiele zur Bewertung
    Ziele:
    Nach Absolvierung der Veranstaltung kennen Sie die rechtliche Basis der Immobilienbewertung. Durch die Darstellung bewertungsrelevanter Aspekte der einzelnen Immobilienarten wissen Sie über die Einflüsse von Zivilrecht, Mietrecht, Baurecht etc. sowie über die aktuelle Marktlage Bescheid. Sie erhalten die Möglichkeit, diverse "Praxisbeispiele" zu berechnen und sind dadurch in der Lage, Bewertungen ordnungsgemäß durchzuführen.
    Zielgruppe:
    Baumeister*innenArchitekt*innenTechniker*innenPlaner*innenEnergieberater*innenKonsulent*innenImmobiliensachverständige, -makler*innen, -besitzer*innenBauträger*innenSpezialist*innen von BankenEntscheidungsträger*innen in UnternehmenMitarbeiter*innen von RechtsabteilungenWirtschaftsjurist*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innenWirtschaftstreuhänder*innen

    Institut:
    BAUAkademie Wien

    Wo:
    Guntramsdorf

    Wann:
    22.04.2024 - 24.04.2024

  • ab 02.05.2024
    Künstliche Intelligenz Vertiefung</br>Machine Learning Verfahren</br>- Welche Verfahren gibt es?</br>- Begriffserklärung</br>- Reinforcement Learning</br>- Federated Learning</br>Deep Learning</br>- Begriffe und Einordnung</br>- Beispiele in der Objekterkennung</br>- Gesichtserkennung</br>Künstliche neuronale Netze</br>- Convolutional Neural Network (CNN)</br>- Artificial Neural Network (ANN)</br>- U-Net</br></br>KI-Systeme im praktischen Einsatz</br>- Predictive Maintenance: Objekterkennung </br>- Routing in der Mobilität: ETA Prediction/Vorhersage</br>- Generative AI: ChatGPT</br>- Ein Verfahren des Maschinellen Lernens mithilfe von CNN selbst nachprogrammieren</br>- Rechtliche Rahmenbedingungen bei komplexen KI-Anwendungen</br>- Ethische Aspekte in KI-Systemen</br>
    Ziele:
    Künstliche Intelligenz (KI) ist zu einem integralen Bestandteil unserer Welt geworden. Sie verändert die Arbeitswelt grundlegend. Erwerben Sie in diesem State-of-the-art-Seminar „KI-Spezialist:in“ tiefgreifendes Expertenwissen. Von den Highlights moderner Machine Learning-Verfahren bis zu den Tiefen des Deep Learning und künstlicher neuronaler Netze – unser Programm deckt alle Facetten ab. Meistern Sie komplexe KI-Herausforderungen und lernen Sie deren rechtliche und ethische Aspekte kennen (AI Act). Werden Sie zum Vorreiter in diesem dynamischen Bereich und gestalten Sie die Zukunft mit.
    Zielgruppe:
    Personen, die bereits über grundlegendes KI-Wissen verfügen und ihre Kenntnisse auf ein Expertenlevel bringen möchten.Rechtsanwält:innen und Jurist:innen, welche die Zuordnung von KI-Technologien im AI Act verstehen wollen und daher zusätzliches technisches Verständnis benötigen.Führungskräfte und Unternehmer:innen, die KI-Technologien strategisch in ihrem Unternehmen implementieren möchtenManager:innen, die am Potenzial von KI in verschiedenen Branchen interessiert sind.CIOs, IT-Manager:innen und Business-Analyst:innen, die Interesse an der Implementierung von KI haben
    Voraussetzungen:
    Grundlegendes Verständnis der KI-Technologie und ihrer Anwendungen (empfohlen: vorheriges Absolvieren des Seminars "KI Basics – Technologie, Arbeitsrecht & Ethik").Erfahrung in der praktischen Anwendung von Machine Learning-Anwendungen.Interesse an der Vertiefung von rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit KI-Technologien.

    Institut:
    Berufsförderungsinstitut (BFI) - Wien

    Wo:
    Online | Zugangslink wird zeitnah versandt , ,

    Wann:
    02.05.2024 - 16.05.2024

  • ab 15.10.2024
    Inhalt Cybercrime ist jene Verbrechensart, die am stärksten gestiegen ist. Ein großer Teil davon bildet Hass im Netz gegen Gruppierungen und Einzelpersonen. Es herrscht viel Unklarheit darüber, wie man rechtlich dagegen vorgehen kann, bzw. wie man die oft sehr fragwürdigen Aussagen rechtlich einordnen kann. Lernen Sie bei diesem Vortrag wie Hass im Netz rechtlich einzuordnen ist, wie Beweise gesichert werden und Verantwortliche angezeigt werden können Inhaltliche Schwerpunkte Rechtliche Einordnung von Hass im Netz Beweissicherung Umgang mit Hass im Netz als Opfer Opferbeteiligung im Strafverfahren Ziele TN können Hass-Postings rechtlich einordnen TN wissen wie man als Opfer mit Kommentaren umgehen kann TN wissen wie eine Beweissicherung im Netz funktioniert TN wissen an welche Stellen man sich wenden kann, um Täter/Verantwortliche anzuzeigen Methodik Vortrag Zielgruppe (Rechts-) beratende Berufsgruppen, StreetworkerInnen, Pädagoginnen, SozialarbeiterInnen Referent*in Mag. Michael Lanzinger Rechtsanwalt
    Ziele:
    TN können Hass-Postings rechtlich einordnen TN wissen wie man als Opfer mit Kommentaren umgehen kann TN wissen wie eine Beweissicherung im Netz funktioniert TN wissen an welche Stellen man sich wenden kann, um Täter/Verantwortliche anzuzeigen
    Zielgruppe:
    (Rechts-) beratende Berufsgruppen, StreetworkerInnen, Pädagoginnen, SozialarbeiterInnen

    Institut:
    Sigmund Freud PrivatUniversität Weiterbildungsakademie

    Wo:
    online über ZOOM

    Wann:
    15.10.2024 - 15.10.2024

  • ab 08.11.2024
    Inhalt Diese Lehrveranstaltung widmet sich ausführlich den Themen Long-Covid, Stress, Burnout, Leistungsfähigkeit und Widerstandskraft am Arbeitsplatz. Ausgehend von Begriffsdefinitionen werden die Folgen und Risiken von Stress, Burnout und Long-Covid auf der Personen-, Organisations- sowie der gesellschaftlichen Ebene aufgezeigt. Den Teilnehmer*innen soll vermittelt werden, auf welche Zeichen geachtet werden sollte, um Probleme frühzeitig zu erkennen und entscheiden zu können, wann welche Hilfe durch wen erfolgen sollte. Wie Führungskräfte ihre eigene Resilienz aber auch die ihrer Mitarbeiter*innen fördern können, ist ebenfalls Bestandteil der zweitägigen Lehrveranstaltung. Durch eine ausgeprägte psychische Widerstandsfähigkeit ist es möglich auf ungünstige und belastende Lebensumstände flexibel zu reagieren und damit die unternehmerischen Ziele trotz psychischer Belastungen zu realisieren. Schließlich geht es auch um die Frage, wie Führungskräfte das interne Ressourcenmanagement ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen können. Des Weiteren werden Information über ME/CFS und Long Covid behandelt, wie diese von psychiatrischen Erkrankungen abzugrenzen sind und wie man diese Krankheitsbilder in den Arbeitsalltag integrieren kann. Es werden zudem arbeitsrechtliche Grundlagen in Bezug auf chronische Erkrankungen und Krankenstände im Arbeitsrecht vermittelt, insbesondere Rechte und Pflichten von Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in. Der Bogen wird über Präventionsmöglichkeiten, Umgang während der aufrechten Dienstverhältnisse, Krankenstände bis hin zu Beendigungsmöglichkeiten und deren Folgen gespannt. Inhaltliche Schwerpunkte Digitalisierung Zahlen und Fakten Psychoedukation, Definition Stadien Symptome Die Rolle im Zusammenhang mit Stress und Burnout Verstehen und nutzen Externe Ressourcen Interne Ressourcen Copingstrategien Myalgische Enzephalomyelitis/das Chronische Fatigue-Syndrom, kurz ME/CFS Long Covid Vermittlung von rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts, insb. tw. des Sozialrechts bei chronischen Erkrankungen Vermittlung der Pflichten und Möglichkeiten des Dienstgebers einerseits in der Prävention und andererseits während des Dienstverhältnisses Besonderheiten beim Krankenstand Beendigungsmöglichkeiten und deren Folgen Ziele Die Teilnehmer*innen wissen nach Abschluss der Lehrveranstaltung psychoedukativ über die Auswirkungen von Stress Bescheid Sie können Copingstrategien für bestimmte Situationen aufzeigen Sie können eigene Ressourcen bestmöglich nutzen, um so die psychische Widerstandskraft zu fördern Sie sind danach imstande, ihre eigene Resilienz aber auch die ihrer Mitarbeiter*innen zu fördern Sie wissen, auf welche Zeichen geachtet werden sollte, um Probleme frühzeitig zu erkennen und entscheiden zu können, wann welche Hilfe durch wen erfolgen sollte Die Teilnehmer*innen können auf ungünstige und belastende Lebensumstände flexibel und adäquat reagieren Sie können die unternehmerischen Ziele trotz psychischer Belastungen realisieren Sie können nach Abschluss das interne Ressourcenmanagement ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen Sie haben ein Verständnis für die mit ME/CFS und Long Covid verbundenen Einschränkungen im Arbeitsleben Sie kennen die Krankheitsbilder von Depression oder anderen psychiatrischen Erkrankungen und können sie von anderen Symptomen erfolgreich abgrenzen Sie finden Lösungen, um Menschen mit ME/CFS oder Long Covid in den Arbeitsalltag zu integrieren Sie haben ein rechtliches Verständnis für Langzeitkrankenstände und deren Folgen im Arbeitsprozess Sie kennen die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in Sie können einschätzen, ob der*die Dienstgeber*in den*die Dienstnehmer*in an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen muss Ihnen ist bewusst, wann ein Unfall als Arbeitsunfall qualifiziert werden kann Sie haben die Kompetenz, wann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen langdauernder Krankenstände möglich ist (Dienstunfähigkeit) oder ob sogar ein Entlassungsgrund vorliegen kann Sie wissen, ob eine Kündigung sozialwidrig iSd ArbVG sein kann Sie erkennen, wann ein Langzeitkrankenstand als Behinderung zu behandeln ist (Diskriminierung, Gleichbehandlung, Schutz durch BEinstG) Sie wissen, ob ein berechtigter oder unberechtigter Austritt des DN vorliegen kann und was bei besonders kündigungsgeschützten Dienstnehmern gilt Methodik In einem Wechsel von Vortrag, Aufgabestellungen in Einzelsettings und Kleingruppen mit inkludierten Fallbeispielen, interaktiven Formaten und interaktiven Diskussion wird von relevanten Phänomenen im Betrieb zu praktischen Ansätzen lösungsorientierten Handelns gefunden. Die eigenen Arbeitserfahrungen und Herausforderungen bieten individuell und fallweise in Diskursen ein Vertiefungsfeld und ein grundlegendes Verständnis für diesen Schwerpunkt. Zielgruppe Zielgruppe sind Führungskräfte sowie Personen mit Leitungsfunktion in Unternehmen. Teilnehmen können jedoch all jene, die für ihren Arbeitsalltag die Methoden einer gesunden Führung erlernen wollen und bereit sind, ihr Miteinander neu zu überdenken, aber auch einen sensibilisierten Blick auf die „New Work Generation“ zu entwickeln. Referent*in Mag. Petra Laback Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Prozessführung und Wirtschaftsstrafrecht Autorin und Vortragende Dr. Michael Stingl Facharzt für Neurologie Autor Dr.in Monika Spiegel Psychotherapeutin und Coach Leiterin der SFU Weiterbildungsakademie sowie des Instituts Psyche und Wirtschaft
    Ziele:
    Die Teilnehmer*innen wissen nach Abschluss der Lehrveranstaltung psychoedukativ über die Auswirkungen von Stress Bescheid Sie können Copingstrategien für bestimmte Situationen aufzeigen Sie können eigene Ressourcen bestmöglich nutzen, um so die psychische Widerstandskraft zu fördern Sie sind danach imstande, ihre eigene Resilienz aber auch die ihrer Mitarbeiter*innen zu fördern Sie wissen, auf welche Zeichen geachtet werden sollte, um Probleme frühzeitig zu erkennen und entscheiden zu können, wann welche Hilfe durch wen erfolgen sollte Die Teilnehmer*innen können auf ungünstige und belastende Lebensumstände flexibel und adäquat reagieren Sie können die unternehmerischen Ziele trotz psychischer Belastungen realisieren Sie können nach Abschluss das interne Ressourcenmanagement ihrer Mitarbeiter*innen unterstützen Sie haben ein Verständnis für die mit ME/CFS und Long Covid verbundenen Einschränkungen im Arbeitsleben Sie kennen die Krankheitsbilder von Depression oder anderen psychiatrischen Erkrankungen und können sie von anderen Symptomen erfolgreich abgrenzen Sie finden Lösungen, um Menschen mit ME/CFS oder Long Covid in den Arbeitsalltag zu integrieren Sie haben ein rechtliches Verständnis für Langzeitkrankenstände und deren Folgen im Arbeitsprozess Sie kennen die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in Sie können einschätzen, ob der*die Dienstgeber*in den*die Dienstnehmer*in an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen muss Ihnen ist bewusst, wann ein Unfall als Arbeitsunfall qualifiziert werden kann Sie haben die Kompetenz, wann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen langdauernder Krankenstände möglich ist (Dienstunfähigkeit) oder ob sogar ein Entlassungsgrund vorliegen kann Sie wissen, ob eine Kündigung sozialwidrig iSd ArbVG sein kann Sie erkennen, wann ein Langzeitkrankenstand als Behinderung zu behandeln ist (Diskriminierung, Gleichbehandlung, Schutz durch BEinstG) Sie wissen, ob ein berechtigter oder unberechtigter Austritt des DN vorliegen kann und was bei besonders kündigungsgeschützten Dienstnehmern gilt
    Zielgruppe:
    Zielgruppe sind Führungskräfte sowie Personen mit Leitungsfunktion in Unternehmen. Teilnehmen können jedoch all jene, die für ihren Arbeitsalltag die Methoden einer gesunden Führung erlernen wollen und bereit sind, ihr Miteinander neu zu überdenken, aber auch einen sensibilisierten Blick auf die „New Work Generation“ zu entwickeln.

    Institut:
    Sigmund Freud PrivatUniversität Weiterbildungsakademie

    Wo:
    SFU Weiterbildungsakademie Freudplatz 1 1020 Wien

    Wann:
    08.11.2024 - 09.11.2024

  • 9 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Diskretion
  • Durchsetzungsvermögen
  • Gutes Auftreten
  • 1
    • Verhandlungsstärke
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • 14 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • RechtsanwältInnenprüfung
  • Advokat-Office
  • Gesellschaftsrecht
  • Große LU
  • Kleine LU
  • Öffentliches Recht
  • Prozessführung
  • Recherche in Datenbanken
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
  • Vertragserstellung
  • Vertragsprüfung
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht