NotarIn

Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit / Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung
Ausbildungsform: Uni/FH/PH
∅ Einstiegsgehalt: € 2.420,- bis € 3.490,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Berufsbeschreibung

NotarInnen sind unabhängige und unparteiische Rechtsorgane, die für Rechtsgelegenheiten von KlientInnen zuständig sind, die nicht vor Gericht ausgetragen werden. Beispiele dafür sind Eigentums- und Schuldverhältnisse oder Miet- und Pachtangelegenheiten. Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und Verträge und stellen die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit der Urkunden sicher.

NotarInnen analysieren die Rechtssituation ihrer KlientInnen und beteiligen sich bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen. Im Gespräch mit den KlientInnen erheben sie deren Wünsche und Probleme und die sich daraus ergebende rechtliche Situation. Sie erklären ihren KlientInnen spezifische Passagen von Dokumenten und informieren die Beteiligten über die Vor- und Nachteile der Regelungen, um den gewünschten Rechtserfolg zu erzielen. Weiters erstellen und verlesen NotarInnen Schriftstücke, wie z.B. Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Testamente oder Schenkungen.

Darüber hinaus bieten NotarInnen ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Dabei berücksichtigen sie die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die steuerliche Seite der Vorgänge. Weiters sind sie als treuhänderische VerwalterInnen von Vermögenswerten tätig. Sie vertreten KlientInnen vor Verwaltungsbehörden und wirken als VertragsjuristInnen und VertreterInnen bei Verfahren zu privatrechtlichen Ansprüchen mit. In besonderen Fällen sind NotarInnen auch als RechtsvertreterInnen in Zivilprozessen bei Bezirksgerichten sowie als VerteidigerInnen in Strafsachen tätig. Im Auftrag von Gerichten führen sie Verlassenschaftsverhandlungen durch, welche die Übertragung aller Rechte und Verbindlichkeiten von verstorbenen Personen auf deren Erben regelt.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beratungsgespräche mit KlientInnen führen
  • Urkunden erstellen und beglaubigen
  • Erbberechtigung ermitteln
  • Rechtliche Lage analysieren
  • Verträge ausarbeiten
  • Echtheit und Beweiskraft von Dokumenten sicherstellen
  • KlientInnen vor Verwaltungsbehörden vertreten
  • Nachlässe verwalten

NotarInnen sind unabhängige und unparteiische Rechtsorgane, die für Rechtsgelegenheiten von KlientInnen zuständig sind, die nicht vor Gericht ausgetragen werden. Beispiele dafür sind Eigentums- und Schuldverhältnisse oder Miet- und Pachtangelegenheiten. Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und Verträge und stellen die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit der Urkunden sicher.

NotarInnen analysieren die Rechtssituation ihrer KlientInnen und beteiligen sich bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen. Im Gespräch mit den KlientInnen erheben sie deren Wünsche und Probleme und die sich daraus ergebende rechtliche Situation. Sie erklären ihren KlientInnen spezifische Passagen von Dokumenten und informieren die Beteiligten über die Vor- und Nachteile der Regelungen, um den gewünschten Rechtserfolg zu erzielen. Weiters erstellen und verlesen NotarInnen Schriftstücke, wie z.B. Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Testamente oder Schenkungen.

Darüber hinaus bieten NotarInnen ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Dabei berücksichtigen sie die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die steuerliche Seite der Vorgänge. Weiters sind sie als treuhänderische VerwalterInnen von Vermögenswerten tätig. Sie vertreten KlientInnen vor Verwaltungsbehörden und wirken als VertragsjuristInnen und VertreterInnen bei Verfahren zu privatrechtlichen Ansprüchen mit. In besonderen Fällen sind NotarInnen auch als RechtsvertreterInnen in Zivilprozessen bei Bezirksgerichten sowie als VerteidigerInnen in Strafsachen tätig. Im Auftrag von Gerichten führen sie Verlassenschaftsverhandlungen durch, welche die Übertragung aller Rechte und Verbindlichkeiten von verstorbenen Personen auf deren Erben regelt.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beratungsgespräche mit KlientInnen führen
  • Urkunden erstellen und beglaubigen
  • Erbberechtigung ermitteln
  • Rechtliche Lage analysieren
  • Verträge ausarbeiten
  • Echtheit und Beweiskraft von Dokumenten sicherstellen
  • KlientInnen vor Verwaltungsbehörden vertreten
  • Nachlässe verwalten
  • Die Immobilienwirtschaft stellt einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Wirtschaft dar, ist jedoch an komplizierte rechtliche Regelwerke gebunden. Dies trifft besonders auf Miete und Pacht, sowie das Wohnungseigentums- und Wohnungsgenossenschaftsrecht zu. Die Wichtigkeit dieser Rechtsmaterie spiegelt sich auch in der Zahl der vom OGH entschiedenen Fälle wider, welche in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist.
    Ziele:
    Der Universitätslehrgang "Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen im Bereich der Immobilienwirtschaft und Berufen mit ähnlichem Anforderungsprofil dar. Absolvent*innen der Rechtswissenschaften wird dadurch die Möglichkeit geboten, ihr Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts zu vertiefen und um betriebswirtschaftliche und bewertungstechnische Kenntnisse zu erweitern, um sich für die Berufsfelder im Bereich der Immobilienwirtschaft zu qualifizieren. Das postgradule Masterprogramm (LL.M) wird sowohl in der Form eines Vollzeitstudiums (2 Semester) als auch in einer berufsbegleitenden Variante (4 Semester) angeboten.
    Zielgruppe:
    Die Universitätslehrgänge richten sich an Personen, die im Bereich des Immobilienrechts und der Immobilienwirtschaft tätig sind oder an diesem Bereich Interesse haben und sich umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts aneignen möchten. Dies gilt für Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilientreuhänder*innen, Immobilienmakler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen sowie für Funktionsträger*innen und Mitarbeiter*nnen von Immobilienfonds, Bauträgern, institutionellen Anlegern, Wohnbaugenossenschaften und kommunalen Rechtsträgern.
    Voraussetzungen:
    (1) Für die Aufnahme in das LL.M.-Programm ist insbesondere ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, eines technischen Studiums oder anderer fachlich in Frage kommender Studienrichtungen Voraussetzung. (2) Das Studium wird ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten. In Einzelfällen können Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. (3) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die Lehrgangsleitung. (4) Das Rektorat hat auf Antrag Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, auf Grund der Auswahl zum Universitätslehrgang „Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)“ an der Universität Wien als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender zuzulassen.
  • Der Universitätslehrgang "Familienunternehmen und Vermögensplanung" bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Ziele:
    Der Universitätslehrgang „Familienunternehmen und Vermögensplanung (LL.M.)“ bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Zielgruppe:
    Der Universitätslehrgang "Familienunternehmen und Vermögensplanung" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen dar, die vorwiegend im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Richter*innen), in der Steuerberatung, in Banken (Family Office und Private Banking) und Versicherungen, sowie in Rechtsabteilungen (insbesondere in Familienunternehmen), tätig sind. Da das Konzept des postgradualen Lehrganges auf die Bedürfnisse von berufstätigen Personen abgestimmt ist, lassen sich Beruf und Weiterbildung ideal vereinbaren.
    Voraussetzungen:
    Absolvent*innen eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts (im Ausmaß von mind. 240 ECTS Credits). Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung. In Ausnahmefällen können Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts im Umfang von zumindest 180 ECTS Credits oder ein sonstiges fachlich in Frage kommendes Studium im Umfang von zumindest 240 ECTS Credits und in beiden Fällen eine einschlägige juristische Berufserfahrung von mindestens vier Jahren aufweisen, in den Universitätslehrgang aufgenommen werden.
  • ab 22.04.2024
    Rechtliche Grundlagen Wertermittlungsverfahren Aufbau eines Bewertungsgutachtens und Bewertungsgrundlagen Rechtlich verkehrsrelevante Bestimmungen Fehlerquellen bei der Befunderhebung und bei der Gutachtenerstellung Gewerbliche Immobilien Ankaufsbegutachtung eines Bestands Ankaufsstudie für Bauträger*innen oder Investor*innen Wertsteigerung und -erhaltung einer Immobilie Fallbeispiele zur Bewertung
    Ziele:
    Nach Absolvierung der Veranstaltung kennen Sie die rechtliche Basis der Immobilienbewertung. Durch die Darstellung bewertungsrelevanter Aspekte der einzelnen Immobilienarten wissen Sie über die Einflüsse von Zivilrecht, Mietrecht, Baurecht etc. sowie über die aktuelle Marktlage Bescheid. Sie erhalten die Möglichkeit, diverse "Praxisbeispiele" zu berechnen und sind dadurch in der Lage, Bewertungen ordnungsgemäß durchzuführen.
    Zielgruppe:
    Baumeister*innenArchitekt*innenTechniker*innenPlaner*innenEnergieberater*innenKonsulent*innenImmobiliensachverständige, -makler*innen, -besitzer*innenBauträger*innenSpezialist*innen von BankenEntscheidungsträger*innen in UnternehmenMitarbeiter*innen von RechtsabteilungenWirtschaftsjurist*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innenWirtschaftstreuhänder*innen

    Institut:
    BAUAkademie Wien

    Wo:
    Guntramsdorf

    Wann:
    22.04.2024 - 24.04.2024

  • 10 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Diskretion
  • 1
    • Sorgfalt
  • Gutes Auftreten
  • IT-Affinität
  • Kommunikationsstärke
  • Lernbereitschaft
  • Psychische Belastbarkeit
  • 1
    • Konfliktfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • 9 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Abgeschlossenes Gerichtsjahr
  • Finanzwirtschaft
  • Mergers & Acquisitions
  • Rechtsberatung
  • Unternehmenssoftware Rechtspflege
  • Vertragserstellung
  • Vertragsprüfung
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht