Staatsanwalt/-anwältin
Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit / Wissenschaft, Bildung, Forschung und EntwicklungAusbildungsform: Uni/FH/PH
Hinweis
Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Berufsbeschreibung
StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. In strafgerichtlichen Verfahren leiten sie Ermittlungen bzw. ordnen diese an. In Hauptverhandlungen vertreten sie die Anklage, sind dabei jedoch stets zur Objektivität verpflichtet.
In ihrer Ermittlungsfunktion prüfen StaatsanwältInnen eingehende Strafanzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender strafbarer Tatbestand vorliegt. Zur Aufklärung des Sachverhalts holen sie bei verschiedenen Behörden Auskünfte ein. Zudem können sie kriminalpolizeiliche Ermittlungen anordnen oder diese auch selbst durchführen. StaatsanwältInnen vernehmen ZeugInnen und Beschuldigte, lassen Gegenstände sicherstellen und Spuren auswerten, ziehen Sachverständigengutachten heran und ordnen – wenn nötig und gerichtlich bewilligt – auch Hausdurchsuchungen und Festnahmen an. Dabei müssen sie stets abschätzen, ob die Ermittlungsmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringen sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, vertreten StaatsanwältInnen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Rechtsmittel vor Gericht. Während der Verhandlung befragen sie Angeklagte und ZeugInnen und halten am Ende ein Schlussplädoyer, in dem sie ihre Standpunkte zur Straftat darlegen. Ein weiterer Aufgabenbereich von StaatsanwältInnen ist die Stellungnahme zu Anträgen, z.B. von Strafgefangenen auf Unterbrechung der Haft, oder Anfragen zur Ratenzahlung, um Geldstrafen zu begleichen. Jegliche Informationen zu Ermittlungsverfahren und Strafanträgen, wie z.B. die Gründe für die Einstellung, den Abbruch oder die Fortführung des Verfahrens, dokumentieren sie.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Strafanzeigen prüfen
- Ermittlungsverfahren leiten
- Ermittlungsmaßnamen durchführen
- ZeugInnen und Angeklagte befragen
- Behördliche Informationen einholen
- Strafanträge stellen
- Prozesse vorbereiten
- Plädoyers vortragen
- Sachverständigengutachten einholen
- Strafanträge, Ermittlungen und Anklagen dokumentieren
StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. In strafgerichtlichen Verfahren leiten sie Ermittlungen bzw. ordnen diese an. In Hauptverhandlungen vertreten sie die Anklage, sind dabei jedoch stets zur Objektivität verpflichtet.
In ihrer Ermittlungsfunktion prüfen StaatsanwältInnen eingehende Strafanzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender strafbarer Tatbestand vorliegt. Zur Aufklärung des Sachverhalts holen sie bei verschiedenen Behörden Auskünfte ein. Zudem können sie kriminalpolizeiliche Ermittlungen anordnen oder diese auch selbst durchführen. StaatsanwältInnen vernehmen ZeugInnen und Beschuldigte, lassen Gegenstände sicherstellen und Spuren auswerten, ziehen Sachverständigengutachten heran und ordnen – wenn nötig und gerichtlich bewilligt – auch Hausdurchsuchungen und Festnahmen an. Dabei müssen sie stets abschätzen, ob die Ermittlungsmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringen sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, vertreten StaatsanwältInnen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Rechtsmittel vor Gericht. Während der Verhandlung befragen sie Angeklagte und ZeugInnen und halten am Ende ein Schlussplädoyer, in dem sie ihre Standpunkte zur Straftat darlegen. Ein weiterer Aufgabenbereich von StaatsanwältInnen ist die Stellungnahme zu Anträgen, z.B. von Strafgefangenen auf Unterbrechung der Haft, oder Anfragen zur Ratenzahlung, um Geldstrafen zu begleichen. Jegliche Informationen zu Ermittlungsverfahren und Strafanträgen, wie z.B. die Gründe für die Einstellung, den Abbruch oder die Fortführung des Verfahrens, dokumentieren sie.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Strafanzeigen prüfen
- Ermittlungsverfahren leiten
- Ermittlungsmaßnamen durchführen
- ZeugInnen und Angeklagte befragen
- Behördliche Informationen einholen
- Strafanträge stellen
- Prozesse vorbereiten
- Plädoyers vortragen
- Sachverständigengutachten einholen
- Strafanträge, Ermittlungen und Anklagen dokumentieren
- 13 fachliche berufliche Kompetenzen
-
1
Didaktikkenntnisse
-
Fachdidaktik (1)
- Durchführung von juristischen Schulungen
-
Fachdidaktik (1)
-
1
Einkaufskenntnisse
-
Operativer Einkauf (1)
- Vertragsverhandlung
-
Operativer Einkauf (1)
- Fachsprachenkenntnisse
-
1
Fremdsprachenkenntnisse
- Englisch
-
1
Journalistische Fachkenntnisse
- Presserecht
-
1
Kenntnis berufsspezifischer Rechtsgrundlagen
-
Berufsspezifische Normen und Richtlinien (1)
- Compliance-Richtlinien
-
Berufsspezifische Normen und Richtlinien (1)
-
1
Kenntnis wissenschaftlicher Arbeitsmethoden
-
Wissenschaftliche Recherche (2)
- Recherche in Datenbanken
- Recherche in Rechtsdatenbanken
-
Wissenschaftliche Recherche (2)
-
2
Kundenbetreuungskenntnisse
-
Customer Relationship Management (1)
- Claim Management
-
Mandatsbetreuung (1)
- Vertretung von KlientInnen
-
Customer Relationship Management (1)
-
1
Managementkenntnisse
-
Compliance Management (2)
- Datenschutz-Compliance
- Datenschutzmanagement
-
Compliance Management (2)
- Mediationskenntnisse
-
8
Rechtskenntnisse
-
Europarecht (2)
- EU-Richtlinien
- EU-Verordnungen
-
Öffentliches Recht (2)
- Vergaberecht
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaftsrecht (2)
- Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
- Bilanzrecht
-
Zivilrecht (2)
- Vertragserstellung
- Vertragsrecht
-
Finanzrecht (2)
- Bankrecht
- Finanzdienstleistungsrecht
-
Völkerrecht (1)
- Menschenrechte
-
Juristische Klientenbetreuung (1)
- Rechtsberatung
-
Baurecht (1)
- Flächenwidmung
-
Europarecht (2)
-
1
Wissenschaftliches Fachwissen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
-
Geistes- und Kulturwissenschaften (1)
- Wirtschaftsethik
-
Geistes- und Kulturwissenschaften (1)
-
2
Wissenschaftliches Fachwissen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
- Rechtswissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- 11 überfachliche berufliche Kompetenzen
- Analytische Fähigkeiten
- Diskretion
-
1
Ehrlichkeit
- Integrität
-
1
Genauigkeit
- Sorgfalt
- Gutes Auftreten
- IT-Affinität
- Kommunikationsstärke
- Lernbereitschaft
- Psychische Belastbarkeit
-
1
Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- 8 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
- Finanzwirtschaft
- Mergers & Acquisitions
- Rechtsberatung
- Unternehmenssoftware Rechtspflege
- Vertragserstellung
- Vertragsprüfung
- Verwaltungsrecht
- Zivilrecht