Staatsanwalt/-anwältin

Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit / Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung
Ausbildungsform: Uni/FH/PH
∅ Einstiegsgehalt: ab € 4.800,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Berufsbeschreibung

StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. In strafgerichtlichen Verfahren leiten sie Ermittlungen bzw. ordnen diese an. In Hauptverhandlungen vertreten sie die Anklage, sind dabei jedoch stets zur Objektivität verpflichtet.

In ihrer Ermittlungsfunktion prüfen StaatsanwältInnen eingehende Strafanzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender strafbarer Tatbestand vorliegt. Zur Aufklärung des Sachverhalts holen sie bei verschiedenen Behörden Auskünfte ein. Zudem können sie kriminalpolizeiliche Ermittlungen anordnen oder diese auch selbst durchführen. StaatsanwältInnen vernehmen ZeugInnen und Beschuldigte, lassen Gegenstände sicherstellen und Spuren auswerten, ziehen Sachverständigengutachten heran und ordnen – wenn nötig und gerichtlich bewilligt – auch Hausdurchsuchungen und Festnahmen an. Dabei müssen sie stets abschätzen, ob die Ermittlungsmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringen sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, vertreten StaatsanwältInnen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Rechtsmittel vor Gericht. Während der Verhandlung befragen sie Angeklagte und ZeugInnen und halten am Ende ein Schlussplädoyer, in dem sie ihre Standpunkte zur Straftat darlegen. Ein weiterer Aufgabenbereich von StaatsanwältInnen ist die Stellungnahme zu Anträgen, z.B. von Strafgefangenen auf Unterbrechung der Haft, oder Anfragen zur Ratenzahlung, um Geldstrafen zu begleichen. Jegliche Informationen zu Ermittlungsverfahren und Strafanträgen, wie z.B. die Gründe für die Einstellung, den Abbruch oder die Fortführung des Verfahrens, dokumentieren sie.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Strafanzeigen prüfen
  • Ermittlungsverfahren leiten
  • Ermittlungsmaßnamen durchführen 
  • ZeugInnen und Angeklagte befragen
  • Behördliche Informationen einholen 
  • Strafanträge stellen
  • Prozesse vorbereiten
  • Plädoyers vortragen
  • Sachverständigengutachten einholen
  • Strafanträge, Ermittlungen und Anklagen dokumentieren

 

StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates. Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage. In strafgerichtlichen Verfahren leiten sie Ermittlungen bzw. ordnen diese an. In Hauptverhandlungen vertreten sie die Anklage, sind dabei jedoch stets zur Objektivität verpflichtet.

In ihrer Ermittlungsfunktion prüfen StaatsanwältInnen eingehende Strafanzeigen dahingehend, ob ein gerichtlich zu verfolgender strafbarer Tatbestand vorliegt. Zur Aufklärung des Sachverhalts holen sie bei verschiedenen Behörden Auskünfte ein. Zudem können sie kriminalpolizeiliche Ermittlungen anordnen oder diese auch selbst durchführen. StaatsanwältInnen vernehmen ZeugInnen und Beschuldigte, lassen Gegenstände sicherstellen und Spuren auswerten, ziehen Sachverständigengutachten heran und ordnen – wenn nötig und gerichtlich bewilligt – auch Hausdurchsuchungen und Festnahmen an. Dabei müssen sie stets abschätzen, ob die Ermittlungsmaßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Erhärtet oder bestätigt sich der Verdacht einer Straftat, bringen sie einen Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht ein.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, vertreten StaatsanwältInnen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Rechtsmittel vor Gericht. Während der Verhandlung befragen sie Angeklagte und ZeugInnen und halten am Ende ein Schlussplädoyer, in dem sie ihre Standpunkte zur Straftat darlegen. Ein weiterer Aufgabenbereich von StaatsanwältInnen ist die Stellungnahme zu Anträgen, z.B. von Strafgefangenen auf Unterbrechung der Haft, oder Anfragen zur Ratenzahlung, um Geldstrafen zu begleichen. Jegliche Informationen zu Ermittlungsverfahren und Strafanträgen, wie z.B. die Gründe für die Einstellung, den Abbruch oder die Fortführung des Verfahrens, dokumentieren sie.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Strafanzeigen prüfen
  • Ermittlungsverfahren leiten
  • Ermittlungsmaßnamen durchführen 
  • ZeugInnen und Angeklagte befragen
  • Behördliche Informationen einholen 
  • Strafanträge stellen
  • Prozesse vorbereiten
  • Plädoyers vortragen
  • Sachverständigengutachten einholen
  • Strafanträge, Ermittlungen und Anklagen dokumentieren

 

  • 11 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Diskretion
  • 1
    • Integrität
  • 1
    • Sorgfalt
  • Gutes Auftreten
  • IT-Affinität
  • Kommunikationsstärke
  • Lernbereitschaft
  • Psychische Belastbarkeit
  • 1
    • Konfliktfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • 8 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Finanzwirtschaft
  • Mergers & Acquisitions
  • Rechtsberatung
  • Unternehmenssoftware Rechtspflege
  • Vertragserstellung
  • Vertragsprüfung
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht