RichterIn

Berufsbereiche: Büro, Marketing, Finanz, Recht, Sicherheit / Wissenschaft, Bildung, Forschung und Entwicklung
Ausbildungsform: Uni/FH/PH
∅ Einstiegsgehalt: € 2.730,- bis € 3.920,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2025). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Berufsbeschreibung

RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind RichterInnen an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung sind RichterInnen als unabhängiges, unversetzbares und unabsehbares Staatsorgan tätig.

RichterInnen leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren, führen Verhandlungen, legen Urteile und Strafmaße fest und verkünden und begründen diese in schriftlicher und mündlicher Form. Ehe ein Prozess eingeleitet wird, überprüfen sie die Akten des anstehenden Falls und stellen den gegebenen Sachverhalt fest. Sie befragen ZeugInnen, ziehen Sachverständige bei, führen Beweisaufnahmen durch und bereiten die Verhandlung vor. Weiters klären RichterInnen Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und bearbeiten Anträge, Beschwerden sowie Ein- und Widersprüche.

Im Gerichtsverfahren urteilen RichterInnen nach Anhörung der Parteien und Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen anhand von Rechtsgrundlagen, wie Gesetzestexten und gesetzlichen Verordnungen, juristische Entscheidungen. Im Fall von Unklarheiten führen sie z.B. durch Lokalaugenscheine, Urkundenbeweise, Zeugenbeweise oder Sachverständigengutachten die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. Weiters übernehmen RichterInnen administrative und organisatorische Aufgaben wie die Verwaltung der Archive und die Führung von Datenbanken, Dokumenten und Protokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gerichtsverfahren leiten
  • Juristische Urteile fällen
  • Strafmaß festlegen
  • Geld- und Freiheitsstrafen verhängen
  • ZeugInnen befragen
  • Prozesse vorbereiten
  • Urteile verkünden und begründen
  • Sachverhalte aufklären
  • Administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen

RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind RichterInnen an das Gesetz gebunden und treffen Entscheidungen nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung sind RichterInnen als unabhängiges, unversetzbares und unabsehbares Staatsorgan tätig.

RichterInnen leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren, führen Verhandlungen, legen Urteile und Strafmaße fest und verkünden und begründen diese in schriftlicher und mündlicher Form. Ehe ein Prozess eingeleitet wird, überprüfen sie die Akten des anstehenden Falls und stellen den gegebenen Sachverhalt fest. Sie befragen ZeugInnen, ziehen Sachverständige bei, führen Beweisaufnahmen durch und bereiten die Verhandlung vor. Weiters klären RichterInnen Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und bearbeiten Anträge, Beschwerden sowie Ein- und Widersprüche.

Im Gerichtsverfahren urteilen RichterInnen nach Anhörung der Parteien und Sachverhaltsaufklärung auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen anhand von Rechtsgrundlagen, wie Gesetzestexten und gesetzlichen Verordnungen, juristische Entscheidungen. Im Fall von Unklarheiten führen sie z.B. durch Lokalaugenscheine, Urkundenbeweise, Zeugenbeweise oder Sachverständigengutachten die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. Weiters übernehmen RichterInnen administrative und organisatorische Aufgaben wie die Verwaltung der Archive und die Führung von Datenbanken, Dokumenten und Protokollen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gerichtsverfahren leiten
  • Juristische Urteile fällen
  • Strafmaß festlegen
  • Geld- und Freiheitsstrafen verhängen
  • ZeugInnen befragen
  • Prozesse vorbereiten
  • Urteile verkünden und begründen
  • Sachverhalte aufklären
  • Administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen
Recht und Wirtschaft_01
© AMS / DoRo Filmproduktion
Recht und Wirtschaft_03
© AMS / DoRo Filmproduktion
Recht und Wirtschaft_05
© AMS / DoRo Filmproduktion
Das Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo Filmproduktion
  • Der Universitätslehrgang "Familienunternehmen und Vermögensplanung" bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Ziele:
    Das Masterprogramm "Familienunternehmen und Vermögensplanung (LL.M.)" bietet Jurist*innen die Möglichkeit einer vertiefenden Weiterbildung und Spezialisierung am Schnittpunkt von Wirtschaft, Familie und Private Wealth Management.
    Zielgruppe:
    Das Masterprogramm "Familienunternehmen und Vermögensplanung" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen dar, die vorwiegend im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Richter*innen), in der Steuerberatung, in Banken (Family Office und Private Banking) und Versicherungen, sowie in Rechtsabteilungen (insbesondere in Familienunternehmen), tätig sind.
    Voraussetzungen:
    Absolvent*innen eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts (im Ausmaß von mind. 240 ECTS Credits). Zusätzliche Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung. In Ausnahmefällen können Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts im Umfang von zumindest 180 ECTS Credits oder ein sonstiges fachlich in Frage kommendes Studium im Umfang von zumindest 240 ECTS Credits und in beiden Fällen eine einschlägige juristische Berufserfahrung von mindestens vier Jahren aufweisen, in den Universitätslehrgang aufgenommen werden.
  • In dieser 3-tägigen Schulung "PL-300 Microsoft Power BI Data Analyst" lernen Sie die verschiedenen Methoden und Best Practices, die den geschäftlichen und technischen Anforderungen für die Modellierung, Visualisierung und Analyse von Daten mit Power BI entsprechen. Sie erwerben Kenntnisse dazu, wie Sie auf Daten aus einer Reihe von Datenquellen zugreifen und diese verarbeiten können, einschließlich Beziehungs- und Nicht-Beziehungsdaten. Sie bekommen einen Überblick wie geeignete Sicherheitsstandards und -richtlinien im gesamten Power BI-Spektrum einschließlich Datensätzen und Gruppen implementiert werden können. Sie lernen, wie Berichte und Dashboards für die Freigabe und Inhaltsverteilung verwaltet und bereitgestellt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie paginierte Berichte innerhalb des Power BI-Dienstes erstellen und in einem Workspace veröffentlichen, um sie in Power BI aufzunehmen.
    Voraussetzungen:
    Für eine optimale Teilnahme am Kurs empfehlen wir folgende Vorkenntnisse: Verständnis für grundlegende Datenkonzepte Kenntnisse in der Arbeit mit relationalen Daten in der Cloud. Kenntnisse in der Arbeit mit nicht-relativen Daten in der Cloud. Kenntnisse von Datenanalyse- und Visualisierungskonzepten. Abschluss des Kurses DP-900 Microsoft Azure Data Fundamentals (DP-900T00)
  • ab 31.08.2026
    Eine Rakel ist eine Art Spachtel, mit der die Farbe auf den Bildträger aufgetragen wird. So entstehen imposante Bilder in Großformat (ab 70x50cm). Inspiriert von Gerhard Richter, experimentieren wir mit Acryllacken auf Wasserbasis verwenden unterschiedliche Rakel, auf Leinwand, Holz- und Malplatten. Abschließende Bildbesprechung. Sybille Uitz, Mag.a art., Studium der Malerei und Grafik an der Universität für Angewandte Kunst in Wien bei Prof. C. Unger, Diplom bei Prof. A. Frohner; 1998 Georg Eisler-Preis.

    Institut:
    VHS - Die Wiener Volkshochschulen

    Wo:
    VHS-Bildungstelefon Lustkandlgasse 1090 Wien

    Wann:
    31.08.2026 - 04.09.2026

  • ab 21.09.2026
    Das sind Themen aus der Elektrotechnik: Stromkreis: Verbindung von elektrischen Bauteilen, durch die Strom fließt. Magnetisches Feld: Bereich, in dem magnetische Kräfte wirken. Elektrisches Feld: Bereich, in dem elektrische Kräfte wirken. Elektromagnetismus: Verbindung von elektrischem und magnetischem Feld. Wechselstromtechnik: Technik mit Strom, der seine Richtung regelmäßig ändert. Drehstrom: Strom mit drei Leitungen, der in Maschinen verwendet wird. Elektrische Messtechnik: Technik zum Messen von elektrischen Größen. Elektrische Netzwerke: Verbindung von elektrischen Bauteilen und Leitungen. Elektrische Maschinen und Geräte: Geräte, die mit Strom arbeiten. Halbleiter-Technik: Technik mit Materialien, die Strom teilweise leiten. Strom-Richter: Geräte, die Strom umwandeln. Energie-Umwandlung: Umwandlung von Energie in andere Formen. Alternative Energieformen: Energie aus Sonne, Wind oder anderen erneuerbaren Quellen.
    Ziele:
    Der Lehrgang hilft Ihnen, die Berufs-Matura im Fach Elektrotechnik zu bestehen.
    Zielgruppe:
    Personen können die Fachbereichs-Prüfung Elektrotechnik im Rahmen der Berufsreife-Prüfung machen.
    Voraussetzungen:
    Sie müssen ein aufrechtes Lehr-Verhältnis haben. Sie müssen den kostenlosen Basis-Kurs absolvieren. Mindestens eine Teil-Prüfung muss vor dem Ende der gesetzlichen Behalte-Frist positiv sein. Die gesetzliche Behalte-Frist endet 3 Monate nach dem Ende der Lehrzeit. Die anderen Teil-Prüfungen können Sie bis spätestens 5 Jahre nach Beginn vom ersten Modul machen.

    Institut:
    bfi Berufsförderungsinstitut Steiermark

    Wo:
    Bildungszentrum Weiz

    Wann:
    21.09.2026 - 29.11.2027

  • ab 21.09.2026
    Das sind Themen aus der Elektrotechnik: Stromkreis: Der Weg, den elektrischer Strom nimmt. Magnetisches Feld: Ein Bereich, in dem magnetische Kräfte wirken. Elektrisches Feld: Ein Bereich, in dem elektrische Kräfte wirken. Elektromagnetismus: Die Verbindung von Elektrizität und Magnetismus. Wechselstrom: Strom, der seine Richtung regelmäßig ändert. Drehstrom: Strom mit drei Leitungen, der in Maschinen verwendet wird. Elektrische Messtechnik: Geräte und Methoden, um elektrische Größen zu messen. Elektrische Netzwerke: Verbindungen von elektrischen Bauteilen. Elektrische Maschinen und Geräte: Geräte, die mit Strom arbeiten. Halbleiter-Technik: Technik mit Materialien, die Strom teilweise leiten. Strom-Richter: Geräte, die Strom umwandeln. Energie-Umwandlung: Umwandlung von einer Energieform in eine andere. Alternative Energieformen: Energie aus Sonne, Wind oder anderen erneuerbaren Quellen.
    Ziele:
    Dieser Kurs hilft Ihnen, die Berufs-Matura im Bereich Elektrotechnik zu bestehen.
    Zielgruppe:
    Personen können die Fachbereichs-Prüfung Elektrotechnik machen. Diese Prüfung ist Teil der Berufsreife-Prüfung, auch Berufs-Matura genannt.
    Voraussetzungen:
    Um die Berufsreife-Prüfung zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen eine Ausbildung oder Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik. Sie können die Prüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen oder Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben: Lehrabschluss-Prüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz Facharbeiter* innen-Prüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz mindestens 3 Jahre mittlere Schule mindestens 3 Jahre Ausbildung nach dem Gesundheits- und Kranken-Pflegegesetz mindestens 30 Monate Ausbildung nach dem Gesetz über medizinisch-technische Dienste und Sanitätshilfsdienste Meister* innen-Prüfung nach der Gewerbeordnung Befähigungs-Prüfung nach der Gewerbeordnung land- und forstwirtschaftliche Meister-Prüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz Dienst-Prüfung nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz oder Vertragsbedienstetengesetz, mit mindestens 3 Jahren Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr Sie können bis zu 3 Teilprüfungen schon vor Abschluss einer der genannten Ausbildungen machen. Für die letzte Teilprüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein und die formalen Zugangskriterien erfüllen. Sie müssen alle Pflicht-Fächer in der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Schule für Lehrer- und Erzieher-Ausbildung erfolgreich abschließen. Dazu brauchen Sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Außerdem müssen Sie alle Module der Pflicht-Fächer der ersten 4 Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Schule für Lehrer- und Erzieher-Ausbildung für Berufstätige erfolgreich abschließen. Sie müssen einen Haupt-Studiengang an einem Konservatorium erfolgreich abschließen. Dieser Studiengang muss in einer Verordnung des zuständigen Ministers genannt sein. Die Grundlage dafür ist das Studienförderungs-Gesetz 1992. Sie müssen ein künstlerisches Studium an einer Universität oder Privat-Universität erfolgreich abschließen. Das Studium muss mindestens 3 Jahre dauern. Sie müssen dafür eine Zulassungs-Prüfung bestehen. Die Grundlage dafür ist das Universitäts-Gesetz 2002 oder das Universitäts-Akkreditierungs-Gesetz. Sie müssen eine Ausbildung zum Heilmasseur erfolgreich abschließen. Die Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur. Sie müssen eine Ausbildung in der medizinischen Fach-Assistenz erfolgreich abschließen. Die Grundlage dafür ist das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz.

    Institut:
    bfi Berufsförderungsinstitut Steiermark

    Wo:
    Bildungszentrum Weiz

    Wann:
    21.09.2026 - 29.11.2027

  • ab 09.10.2026
    Der Lehrgang ist sehr praxisorientiert gestaltet und vermittelt umfassende Kenntnisse über Grundlagen, Tätigkeitsfelder und Aufbau einer Mediation. Weiters werden fundiert Kommunikationstechniken, Methoden der Konfliktanalyse, Haltung, Setting und Allparteilichkeit sowie Persönlichkeitsmodelle, Gruppendynamik, rechtliche Bestimmungen, ökonomische Grundlagen und ein breites Spektrum an Methoden, Spezialfeldern, Techniken und Interventionen gelehrt. Neben dem Erwerb des Fachwissens zur Durchführung von Mediationen stellt die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit einen großen Mehrwert dieser Ausbildung dar! ECTS-Punkte Darüber hinaus ist der Lehrgang bei der Weiterbildungsakademie (wba) akkreditiert. Der Lehrgang richtet sich an all jene, die in der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung tätig werden wollen. Eine besonders hilfreiche und brauchbare Ausbildung ist der Lehrgang sicherlich für LehrerInnen, TrainerInnen, Coaches, JuristInnen, PersonalistInnen, Führungskräfte, etc. Auch im Baugewerbe oder in der Immobilienbranche und vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist Mediation ein immer zentralerer Bestandteil, weil auf diese Weise Geschäftsbeziehungen - anders als bei Gerichtsverfahren - meist keinerlei Schaden nehmen, sondern sich bestenfalls sogar noch erweitern. Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein/e fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen" (§ 1 Abs. 1 ZivMediatG) Entsprechend ist ein(e) MediatorIn weder RichterIn, GutachterIn oder TherapeutIn. Er/Sie bietet allparteiliche Hilfestellung bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer Lösung und trägt die Verantwortung für den (Kommunikations-)Prozess. Das Tätigkeitsfeld eines/einer MediatorIn ist sehr breit und erfährt eine immer umfassendere gesetzliche Fundierung. Diese Spezialisierungen dienen der theoriegeleiteten und praxisorientierten Vermittlung von Rahmenbedingungen und Methoden-Tools in Arbeitsfeldern mit steigender Nachfrage und besonderen Anforderungen.
    Voraussetzungen:
    Es gibt eine Mindestaltervoraussetzung von 23 Jahren und vorab ein verpflichtendes Motivationsgespräch mit der Lehrgangsleitung. Sie sollten sich daher auf jeden Fall für dieses Themengebiet überdurchschnittlich interessieren und mit entsprechendem Engagement am Lehrgang teilnehmen

    Institut:
    Bildungsforum Wien

    Wo:
    Bildungsforum - Institut Dr. Rampitsch Schottenfeldgasse 69 1070 Wien

    Wann:
    09.10.2026 - 23.01.2027

  • ab 09.10.2026
    Der Lehrgang ist sehr praxisorientiert gestaltet und vermittelt umfassende Kenntnisse über Grundlagen, Tätigkeitsfelder und Aufbau einer Mediation. Weiters werden fundiert Kommunikationstechniken, Methoden der Konfliktanalyse, Haltung, Setting und Allparteilichkeit sowie Persönlichkeitsmodelle, Gruppendynamik, rechtliche Bestimmungen, ökonomische Grundlagen und ein breites Spektrum an Methoden, Spezialfeldern, Techniken und Interventionen gelehrt. Neben dem Erwerb des Fachwissens zur Durchführung von Mediationen stellt die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit einen großen Mehrwert dieser Ausbildung dar! ECTS-Punkte Darüber hinaus ist der Lehrgang bei der Weiterbildungsakademie (wba) akkreditiert. Der Lehrgang richtet sich an all jene, die in der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung tätig werden wollen. Eine besonders hilfreiche und brauchbare Ausbildung ist der Lehrgang sicherlich für LehrerInnen, TrainerInnen, Coaches, JuristInnen, PersonalistInnen, Führungskräfte, etc. Auch im Baugewerbe oder in der Immobilienbranche und vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist Mediation ein immer zentralerer Bestandteil, weil auf diese Weise Geschäftsbeziehungen - anders als bei Gerichtsverfahren - meist keinerlei Schaden nehmen, sondern sich bestenfalls sogar noch erweitern. Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein/e fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen" (§ 1 Abs. 1 ZivMediatG) Entsprechend ist ein(e) MediatorIn weder RichterIn, GutachterIn oder TherapeutIn. Er/Sie bietet allparteiliche Hilfestellung bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer Lösung und trägt die Verantwortung für den (Kommunikations-)Prozess. Das Tätigkeitsfeld eines/einer MediatorIn ist sehr breit und erfährt eine immer umfassendere gesetzliche Fundierung. Diese Spezialisierungen dienen der theoriegeleiteten und praxisorientierten Vermittlung von Rahmenbedingungen und Methoden-Tools in Arbeitsfeldern mit steigender Nachfrage und besonderen Anforderungen.
    Voraussetzungen:
    Es gibt eine Mindestaltervoraussetzung von 23 Jahren und vorab ein verpflichtendes Motivationsgespräch mit der Lehrgangsleitung. Sie sollten sich daher auf jeden Fall für dieses Themengebiet überdurchschnittlich interessieren und mit entsprechendem Engagement am Lehrgang teilnehmen

    Institut:
    Bildungsforum Wien

    Wann:
    09.10.2026 - 23.01.2027

  • ab 16.10.2026
    Inhalt des Zusatzmoduls III: Einführung in die ökonomischen Grundlagen
    Ziele:
    Im Rahmen des Zusatzmoduls III 'Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge' erlangen Sie ökonomische Grundlagenkenntnisse, erkennen Sie ökonomische Zusammenhänge, lernen Sie dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln kennen.
    Zielgruppe:
    TeilnehmerInnen an der Basisausbildung zum/zur MediatorIn, insbesondere alle Personen, deren Quellberufe keine Anrechnung im Sinne der Ausbildungsverordnung zulassen, RechtsanwältInnen, NotarInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und JuristInnen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung HochschullehrerInnen aus einem juristischen Fach, PsychotherapeutInnen, klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, jeweils ab Eintragung Lebens- und SozialberaterInnen und SozialarbeiterInnen, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis.
    Voraussetzungen:
    Teilnahme an der Basisausbildung zum/zur MediatorIn

    Institut:
    bfi Berufsförderungsinstitut Steiermark

    Wo:
    Bildungszentrum Graz West

    Wann:
    16.10.2026 - 17.10.2026

  • ab 04.11.2026
    Der ehemalige nationalsozialistische SS-Richter Konrad Morgen reiste während des zweiten Weltkrieges zum Lager Auschwitz-Birkenau, um einen Korruptionsverdacht zu untersuchen. Dort wurde er zum ersten Mal mit dem Massenmord an Jüdinnen, Juden und anderen von den Nationalsozialisten verfolgten Menschen konfrontiert. Darüber, was er sah, und über seine Reaktionen, berichtete er vor dem internationalen Militärtribunal in Nürnberg 1946 und beim Auschwitzprozess in Frankfurt 1964. Im Vortrag wird anhand von seiner Person und Ausschnitten seiner Aussagen im Originalton das faschistische Rechtsverständnis im NS-Staat verdeutlicht.

    Institut:
    VHS - Die Wiener Volkshochschulen

    Wo:
    VHS 09

    Wann:
    04.11.2026 - 04.11.2026

  • ab 14.11.2026
    Die Atemmassage wurde in den 20er Jahren von Dr. Ludwig Schmitt, dem sog. „Atemschmitt“, entwickelt und von seinen SchülerInnen (Herta Richter, Liselotte Brüne und Dr. med. Volkmar Glaser) nach seinem Tod (1963) in deren Ausbildungsstätten weitergegeben. Äußerlich bedient sich die Atemmassage mancher Grifftechniken der Bindegewebs- und klassischen Massage jedoch mit dem Ziel, den freien Atemfluss zu fördern und unterstützen. Die Atemmassage arbeitet an der Verbesserung der Elastizität und Spannkraft des Menschen. Sie widmet sich den Bereichen des Körpers, aus denen sich der Atem zurückgezogen hat, das Bindegewebe verdickt oder verklebt ist oder das Zwerchfell, als größter Atemmuskel, nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Sie wirkt unterstützend bei psychosomatischen Störungen, vegetativen Dysregulationen sowie bei Erkrankungen der Atemwege. Darüber hinaus verbessert die Atemmassage das Empfinden für den eigenen Körper und seine Strukturen (Skelett, Muskulatur und Organe) und kann helfen, sich seelisch-körperlicher Zusammenhänge bewusst zu werden und so das Selbstbewusstsein, die Ausdrucks-, und Beziehungsfähigkeit stärken. Sie wirkt regulierend auf das Herz-Kreislaufsystem, fördert die innere Lebendigkeit und ist deshalb für jeden Menschen sinnvoll, der auf der Suche nach der „eigenen“ Mitte ist. Die Grundausbildung findet in drei aufeinander aufbauenden Wochenenden statt, wobei man sich erst nach dem ersten Wochenende für die zwei Folgewochenenden entscheidet. Die Pause zwischen den Modulen dient dazu, die Techniken zu üben um mehr und mehr in ein Atemgespräch mit dem Klienten zu kommen, welches das Wesen jeder Atemmassage ist: Durch einen Griff wird ein Reiz gesetzt – der Atem antwortet – und der Behandler sieht, wie der Klient an den unterschiedlichen Körperstellen regiert. Die Reaktion des Atems bestimmt den nächsten Griff. Modul 1: Vermittlung grundlegender Techniken von Streichung, Knetung, Friktion sowie mehrere einleitende Atemreizgriffe. Es geht um die „richtige“ Lagerung des Klienten sowie den Gebrauch von heißen Kompressen. Sa/So 10 – 18 Uhr Modul 2: Erlernt wird der Grundaufbau einer Atemmassage in Bauchlage und die dafür notwendigen Grifftechniken Fr 16 – 20 h / Sa 10 – 18 Uhr/ So 10 – 14 Uhr Modul 3: Erlernt wird der Grundaufbau einer Atemmassage in Rückenlage und die dafür notwendigen Grifftechniken. Fr 16 – 20 h / Sa 10 – 18 Uhr / So 10 – 14 Uhr Mit der Grundausbildung können Sie in Ihrer Praxis die Atemmassage anwenden und Erfahrungen damit sammeln. Danach können Sie in Übungstagen oder Aufbaukursen Ihre Anwendungsmöglichkeiten erweitern.
    Zielgruppe:
    für Ärzte, Physiotherapeuten, deutsche Masseure, MTF, Heilpraktiker, med. Masseure, Heilmasseure und andere Berufsgruppen
    Voraussetzungen:
    für Ärzte, Physiotherapeuten, deutsche Masseure, MTF, Heilpraktiker, med. Masseure, Heilmasseure und andere Berufsgruppen

    Institut:
    Dr. vodder Akademie

    Wo:
    Dr. Vodder Akademie Alleestr. 30 6344 Walchsee

    Wann:
    14.11.2026 - 15.11.2026

  • 11 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Analytische Fähigkeiten
  • Diskretion
  • 1
    • Integrität
  • 1
    • Sorgfalt
  • Gutes Auftreten
  • IT-Affinität
  • Kommunikationsstärke
  • Konfliktfähigkeit
  • Lernbereitschaft
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • 8 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Finanzwirtschaft
  • Mergers & Acquisitions
  • Rechtsberatung
  • Unternehmenssoftware Rechtspflege
  • Vertragserstellung
  • Vertragsprüfung
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
Recht und Wirtschaft_01
© AMS / DoRo Filmproduktion
Recht und Wirtschaft_03
© AMS / DoRo Filmproduktion
Recht und Wirtschaft_05
© AMS / DoRo Filmproduktion
Das Bild zeigt eine Person in einem Büro, die Dokumente überprüft, was auf eine Tätigkeit im juristischen Bereich hindeutet.
© AMS / DoRo Filmproduktion