GlasmacherIn

Berufsbereiche: Bergbau, Rohstoffe, Glas, Keramik, Stein
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 Jahre ∅ Einstiegsgehalt: € 2.490,- bis € 3.080,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2023). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Berufsbeschreibung

GlasmacherInnen stellen verschiedene Gegenstände aus Glasschmelze her, z.B. Vasen, Schüsseln, Krüge, Trinkgläser, Ziergegenstände, Figuren und vieles mehr. Ein typisches Werkzeug ist dabei die sogenannte Glasmacherpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten dickflüssigen Glasmasse ("Glasschmelze") aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeitung mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen können (Glasbläserei). Diese handwerklichen Techniken der Glaserzeugung werden heute wieder häufig angewandt, da die Nachfrage nach kunstvoll gefertigten Glasprodukten zunimmt. Der Lehrberuf "Glasmacherei" stellt eine wichtige Ergänzung zu den anderen Berufen im Glasbereich dar (GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn, GlaserIn, HohlglasveredlerIn), die alle mit der Bearbeitung fertiger Rohprodukte (Hohlglas oder Flachglas) befasst sind (Eingravieren oder Einschleifen von Mustern und Facetten, Bemalen, Beschichten, Verformen, Zuschneiden usw.), während die GlasmacherInnen ihre Produkte aus der Glasschmelze formen.

Die Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind vielseitig. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen dem Handglasmachen durch Handarbeit und Mundblasen einerseits und dem Maschinenglasmachen andererseits. Das Handglasmachen wird in Hafenofenbetrieben durchgeführt. Vor Arbeitsbeginn der GlasmacherInnen wird das Glasgemenge vom Schmelzpersonal in Glashäfen gefüllt und über Nacht (etwa 10 Stunden) bei Temperaturen von 1430 bis 1480 °C zu blasenfreiem Glas verschmolzen. Nach Abkühlen der Glasschmelze auf etwa 1000 bis 1100 °C können GlasmacherInnen ihre Arbeit meist in den frühen Morgenstunden beginnen. Sie arbeiten im Gruppenakkord auf der Arbeitsbühne vor den Hafenöfen innerhalb einer Werkstelle das schmelzflüssige Glas zu den Glasendprodukten aus. Unter Handarbeit und Mundblasen versteht man, dass die GlasmacherInnen mit Hilfe einer Glasmacherpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse entnehmen. Diesen formen sie durch ständiges Drehen und Blasen im Wälzelholz oder Löffel vor und schließlich formen sie ihn in den Model (Holz- oder Metallform) fertig. Bei mehrteiligen Gläsern, zum Beispiel Kelchgläsern, werden Stiele und Boden von anderen GlasmacherInnen durch manuelles Formen bzw. maschinelles Pressen angefertigt. Nach Abschluss der Formgebungsarbeit tragen sie die fertigen Artikel mit langen Eisengabeln in den Kühlofen ein. Diese Glasprodukte können Trinkgläser, Vasen, sonstige Glaswaren zur Verwendung bei Tisch sowie Geschenkartikel sein.

Beim Maschinenglasmachen greifen die GlasmacherInnen für die Glaserschmelzung, die Heißformgebung sowie für die Verarbeitung und Veredlung des Glases auf technische Einrichtungen zurück. Hierbei bedienen, programmieren und überwachen sie die teil- und vollautomatisierten Glasherstellungsmaschinen und –anlagen. Das sind zum Beispiel Automaten zum Glasblasen und -pressen, Heißvergütungsanlagen, Kühlöfen aber auch Kaltvergütungsanlagen. Sie führen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit auch regelmäßige oder stichprobenartige Kontrollen (visuelles Prüfung am Leuchtschirm, Messen mit Profil-Laser u.Ä.) an den jeweiligen Zwischenprodukten und dem Endprodukt durch und stimmen sich bei Bedarf mit Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten über Konsequenzen und zu ergreifende Maßnahmen aus den Ergebnissen der Qualitätskontrollen ab.

Die wichtigsten Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind die Bedienung des Schmelzofens zur Herstellung der Glasschmelze (Bestücken, Einstellen, Steuern), das Entnehmen und Formen der glühenden Glasmasse mit der Glasmacherpfeife oder dem Hefteisen, das Aufblasen der Grundform eines Werkstückes mit der Glasmacherpfeife, das Formen des Glases mit Formwerkzeugen (Löffel, Motzklotz), das Anbringen von Stielen, Bodenplatten, Henkeln und Verzierungen, das Feinbearbeiten der Gläser und das Stapeln und Verpacken der fertigen Produkte. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören auch das Pflegen, Warten und instand halten der Formen, Maschinen und Anlagen ihres Bereiches.

GlasmacherInnen stellen verschiedene Gegenstände aus Glasschmelze her, z.B. Vasen, Schüsseln, Krüge, Trinkgläser, Ziergegenstände, Figuren und vieles mehr. Ein typisches Werkzeug ist dabei die sogenannte Glasmacherpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten dickflüssigen Glasmasse ("Glasschmelze") aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeitung mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen können (Glasbläserei). Diese handwerklichen Techniken der Glaserzeugung werden heute wieder häufig angewandt, da die Nachfrage nach kunstvoll gefertigten Glasprodukten zunimmt. Der Lehrberuf "Glasmacherei" stellt eine wichtige Ergänzung zu den anderen Berufen im Glasbereich dar (GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn, GlaserIn, HohlglasveredlerIn), die alle mit der Bearbeitung fertiger Rohprodukte (Hohlglas oder Flachglas) befasst sind (Eingravieren oder Einschleifen von Mustern und Facetten, Bemalen, Beschichten, Verformen, Zuschneiden usw.), während die GlasmacherInnen ihre Produkte aus der Glasschmelze formen.

Die Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind vielseitig. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen dem Handglasmachen durch Handarbeit und Mundblasen einerseits und dem Maschinenglasmachen andererseits. Das Handglasmachen wird in Hafenofenbetrieben durchgeführt. Vor Arbeitsbeginn der GlasmacherInnen wird das Glasgemenge vom Schmelzpersonal in Glashäfen gefüllt und über Nacht (etwa 10 Stunden) bei Temperaturen von 1430 bis 1480 °C zu blasenfreiem Glas verschmolzen. Nach Abkühlen der Glasschmelze auf etwa 1000 bis 1100 °C können GlasmacherInnen ihre Arbeit meist in den frühen Morgenstunden beginnen. Sie arbeiten im Gruppenakkord auf der Arbeitsbühne vor den Hafenöfen innerhalb einer Werkstelle das schmelzflüssige Glas zu den Glasendprodukten aus. Unter Handarbeit und Mundblasen versteht man, dass die GlasmacherInnen mit Hilfe einer Glasmacherpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse entnehmen. Diesen formen sie durch ständiges Drehen und Blasen im Wälzelholz oder Löffel vor und schließlich formen sie ihn in den Model (Holz- oder Metallform) fertig. Bei mehrteiligen Gläsern, zum Beispiel Kelchgläsern, werden Stiele und Boden von anderen GlasmacherInnen durch manuelles Formen bzw. mas…

  • 3 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit
  • Körperliche Belastbarkeit
  • 13 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Schichtarbeit
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit
  • Glasblasen
  • Glasgestaltung
  • Glastechnik
  • Glasveredelung
  • Gravieren
  • Heißveredelungstechniken
  • Herstellung von Maschinenglas
  • Hohlglasmalen
  • Montage von Maschinen und Anlagen
  • Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen
  • Sandstrahlen