KraftfahrzeugtechnikerIn (mit MODULEN)
Berufsbereiche: Maschinenbau, Kfz, MetallAusbildungsform: Lehre
Berufsbeschreibung
KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen die Wartung und die Reparatur der Kraftfahrzeuge durch. Sie reparieren und warten sowohl Personenkraftwagen als auch einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Mopeds) und Nutzfahrzeuge (z.B. Lastkraftwagen und Autobusse). Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.
KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie die wichtigsten Teile des Fahrzeuges (Fahrgestell, Motor, Karosserie) überprüfen und Hörkontrollen am Motor durchführen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z.B. Luftfilter, Zündkerzen). Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges ("Pickerlüberprüfung").
Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen die KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostungen. Weiters führen sie eine Sichtprüfung der Bremsleitungen (z.B. auf Flüssigkeitsaustritt), der Bremsscheiben (z.B. auf mechanische Beschädigung) und anderer Aggregate (z.B. Ölaustritt beim Getriebe) durch. Zur Inspektion des Fahrwerkes gehört auch die Prüfung der Radlager, der Befestigung der Radaufhängung, der Lenkung und der Profiltiefe der Reifen. Die Lichtanlage überprüfen sie mit dem Scheinwerfereinstellgerät.
Besondere Bedeutung kommt der Überprüfung der Bremsanlage zu. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen führen sie auf einem Bremsprüfstand durch. Dieser besteht aus voneinander unabhängigen Rollen, die von Elektromotoren angetrieben werden. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen beide Räder einer Achse des Fahrzeuges auf ein Rollenpaar. Indem sie die Fußbremse betätigen, können sie mit Hilfe eines Messgerätes feststellen, wie viel Widerstand durch das Bremsen der Räder auf den Rollen ausgeübt wird. Diese Messung wiederholen sie bei der zweiten Achse und führen sie auch für die Handbremse durch. Anschließend tragen sie die Werte in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten.
Zur Begutachtung der Auspuffanlage und der Schadstoffwerte bringen die KraftfahrzeugtechnikerInnen das Fahrzeug zum Abgasmess-Stand. Sie stecken eine Mess-Sonde in den Auspuff, setzen den Motor kurz in Betrieb und lesen die Giftstoffkonzentration (Kohlenmonoxyd und Kohlenwasserstoff) der Abgase auf der Skala des Messgerätes ab. Auch diese Werte vergleichen sie danach mit den gesetzlich festgelegten Toleranzgrenzen.
Eine häufige Ursache für die Überschreitung der Abgasgrenzwerte ist eine falsch eingestellte Zündanlage. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen schrauben die Zündkerzen (sie entzünden durch den zwischen den Kerzenelektroden überspringenden Funken das Kraftstoff-Luft-Gemisch) mit einem Spezialschraubenschlüssel aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden und ersetzen schadhafte Zündkerzen. Nach dem Einschrauben der Zündkerzen überprüfen sie die Zündspannung mit einem Zündoszilloskop, das den zeitlichen Spannungsverlauf in einer Kurve anzeigt. Aus dem Kurvenverlauf (Oszillogramm) können sie auf Störungsursachen schließen. Sie wechseln defekte Bauteile (z.B. den Zündunterbrecher) aus und stellen den Zündzeitpunkt sowie die Dauer des Zündkontaktes ein. Abschließend testen sie die Zündanlage nochmals am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.
KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen die Wartung und die Reparatur der Kraftfahrzeuge durch. Sie reparieren und warten sowohl Personenkraftwagen als auch einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Mopeds) und Nutzfahrzeuge (z.B. Lastkraftwagen und Autobusse). Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.
KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie die wichtigsten Teile des Fahrzeuges (Fahrgestell, Motor, Karosserie) überprüfen und Hörkontrollen am Motor durchführen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z.B. Luftfilter, Zündkerzen). Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges ("Pickerlüberprüfung").
Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen die KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostungen. Weiters führen sie eine Sichtprüfung der Bremsleitungen (z.B. auf Flüssigkeitsaustritt), der Bremsscheiben (z.B. auf mechanische Beschädigung) und anderer Aggregate (z.B. Ölaustritt beim Getriebe) durch. Zur Inspektion des Fahrwerkes gehört auch die Prüfung der Radlager, der Befestigung der Radaufhängung, der Lenkung und der Profiltiefe der Reifen. Die Lichtanlage überprüfen sie mit dem Scheinwerfereinstellgerät.
Besondere Bedeutung kommt der Überprüfung der Bremsanlage zu. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen führen sie auf einem Bremsprüfstand durch. Dieser besteht aus voneinander unabhängigen Rollen, die von Elektromotoren angetrieben werden. Die KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen beide Räder einer Achse des Fahrzeug…
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ab 13.03.2021
Period. Weiterbild. f. d. wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG (im Auftrag der Landesinnung Kfz-Techniker)
Die periodische Weiterbildung ist alle 36 Monate gesetzlich verpflichtend für den Erhalt der § 57a-Ermächtigung. Eine 100 %ige Anwesenheit ist erforderlich! ACHTUNG: Über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit benötigt man zusätzlich gesetzlich verpflichtend den 'Weiterbildungskurs Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 hzG § 3 (4) Z2 PBStV' (8 Stunden). Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker hauptsächlich für Meister/innen und Facharbeiter/innen aus Kfz- und Landmaschinen-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen, durchgeführt. Neuerungen und gesetzliche Änderungen im Bereich Recht, Technik einschl. Mängelkatalog und elektronischer Begutachtungsverwaltung. Im Teilnahmebeitrag sind die gesetzlich approbierten Schulungsunterlagen mit EUR 66,00 und der neue Bildungspass enthalten. Bei Preisänderungen (ev. aufgrund einer Neuauflage) wird der Teilnahmebeitrag angepasst! Fachliche Auskunft: Georg Riesenhuber, Tel. 02742 890-2287, E-Mail: georg.riesenhuber@noe.wifi.atKursbuchung: WIFI-Kundenservice, Tel. 02742 890-2000. Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste setzen. Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termine!Ziele:
§ 57a KFGInstitut:
WIFI NÖ (St. Pölten)Wo:
WIFI Niederösterreich Mariazeller Straße 97 3100 St. PöltenWann:
13.03.2021 - 13.03.2021 -
ab 08.05.2021
Period. Weiterbild. f. d. wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG (im Auftrag der Landesinnung Kfz-Techniker)
Die periodische Weiterbildung ist alle 36 Monate gesetzlich verpflichtend für den Erhalt der § 57a-Ermächtigung. Eine 100 %ige Anwesenheit ist erforderlich! ACHTUNG: Über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit benötigt man zusätzlich gesetzlich verpflichtend den 'Weiterbildungskurs Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 hzG § 3 (4) Z2 PBStV' (8 Stunden). Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker hauptsächlich für Meister/innen und Facharbeiter/innen aus Kfz- und Landmaschinen-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen, durchgeführt. Neuerungen und gesetzliche Änderungen im Bereich Recht, Technik einschl. Mängelkatalog und elektronischer Begutachtungsverwaltung. Im Teilnahmebeitrag sind die gesetzlich approbierten Schulungsunterlagen mit EUR 66,00 und der neue Bildungspass enthalten. Bei Preisänderungen (ev. aufgrund einer Neuauflage) wird der Teilnahmebeitrag angepasst! Fachliche Auskunft: Georg Riesenhuber, Tel. 02742 890-2287, E-Mail: georg.riesenhuber@noe.wifi.atKursbuchung: WIFI-Kundenservice, Tel. 02742 890-2000. Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste setzen. Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termine!Ziele:
§ 57a KFGInstitut:
WIFI NÖ (St. Pölten)Wo:
WIFI Niederösterreich Mariazeller Straße 97 3100 St. PöltenWann:
08.05.2021 - 08.05.2021 -
ab 24.04.2021
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Die periodische Weiterbildung ist alle 36 Monate gesetzlich verpflichtend für den Erhalt der § 57a-Ermächtigung. Eine 100 %ige Anwesenheit ist erforderlich! ACHTUNG: Über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit benötigt man zusätzlich gesetzlich verpflichtend den 'Weiterbildungskurs Bremsanlagen von Schwerfahrzeugen über 3,5 hzG § 3 (4) Z2 PBStV' (8 Stunden). Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker hauptsächlich für Meister/innen und Facharbeiter/innen aus Kfz- und Landmaschinen-Betrieben, welche die Grundausbildung und/oder die Genehmigung der Landesregierung für die § 57a-Überprüfung besitzen, durchgeführt. Neuerungen und gesetzliche Änderungen im Bereich Recht, Technik einschl. Mängelkatalog und elektronischer Begutachtungsverwaltung. Im Teilnahmebeitrag sind die gesetzlich approbierten Schulungsunterlagen mit EUR 66,00 und der neue Bildungspass enthalten. Bei Preisänderungen (ev. aufgrund einer Neuauflage) wird der Teilnahmebeitrag angepasst! Fachliche Auskunft: Georg Riesenhuber, Tel. 02742 890-2287, E-Mail: georg.riesenhuber@noe.wifi.atKursbuchung: WIFI-Kundenservice, Tel. 02742 890-2000. Sollten Kurse ausgebucht sein, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste setzen. Wir informieren Sie persönlich und im Online-Kursbuch über eingeschobene Termine!Ziele:
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WIFI Niederösterreich Mariazeller Straße 97 3100 St. PöltenWann:
24.04.2021 - 24.04.2021 -
ab 26.06.2021
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§ 57a KFGInstitut:
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WIFI Niederösterreich Mariazeller Straße 97 3100 St. PöltenWann:
26.06.2021 - 26.06.2021 -
ab 12.06.2021
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§ 57a KFGInstitut:
WIFI NÖ (St. Pölten)Wo:
WIFI Mistelbach Pater-Helde-Straße 19 2130 MistelbachWann:
12.06.2021 - 12.06.2021 -
ab 17.05.2021
Vorbereitung auf die 2. Lehrabschlussprüfung KFZ-Technik
Dieser Kurs dient zur Vorbereitung von Landmaschinen-, Karosseriebau-, Baumaschinentechnikern oder Lehrlingen in Metallberufen auf die Zusatzprüfung zum Kraftfahrzeugtechniker. Weiters wird der Kurs für Lehrlinge empfohlen, die eine vertiefte Vorbereitung auf die Prüfung besuchen möchten (statt Kurs 7721).
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
- 19 fachliche berufliche Kompetenzen
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3
Arbeit mit Geräten, Maschinen und Anlagen
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Montage von Maschinen und Anlagen (3)
- Montage elektronischer Maschinen und Anlagen
- Montage von Baugruppen und Bauteilen
- Verbindungs- und Montagetechnik
- Reparatur und Service von Maschinen und Anlagen
- Technische Überwachung von Maschinen und Anlagen
-
Montage von Maschinen und Anlagen (3)
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1
Bereichsübergreifende Werkstoffbe- und -verarbeitungskenntnisse
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Fertigungstechnik (1)
- Trenntechnik
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Fertigungstechnik (1)
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1
Betriebssystem-Kenntnisse
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Systemadministration (1)
- Ferndiagnose
-
Systemadministration (1)
-
2
Elektrische Energietechnikkenntnisse
- Hochspannungstechnik
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Elektrische Antriebstechnik (1)
- Hochvolt-Antriebe
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3
Elektromechanik-Kenntnisse
- Anschließen von elektromechanischen Maschinen
- Inbetriebsetzen von elektromechanischen Maschinen
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Mechatronik (1)
- Kfz-Mechatronik
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1
Elektronik- und Elektrotechnikkenntnisse
- Elektroanlagenbau
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2
Fahrzeugbaukenntnisse
- Konstruieren intelligenter Automobile
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Kraftfahrzeugbau (2)
- Karosseriebau
- Personenkraftwagenbau
-
1
Fahrzeugservice- und -reparaturkenntnisse
-
Kraftfahrzeugservice und -reparatur (21)
- Abschleppdienst
- Abwicklung von Fahrzeugschäden
- Bedienung von Wucht- und Reifenwalkmaschinen
- Betriebsstoffe wechseln
- Dichtungen austauschen
- Ein- und Auslagerung von Reifen
- Erstellung von Inspektionsplänen
- Filter austauschen
- Inspektion von Kraftfahrzeugen
- Kfz-Diagnose
- Kfz-Reparatur
- Kfz-Service
- Kraftfahrzeugprüfung nach §57a
- Kühlflüssigkeit wechseln
- Montage von Motorradreifen
- On-Board-Diagnose
- Pannendienst
- Reifenmontage
- Reifenservice und -reparatur
- Schmierstoffe wechseln
- Ölwechsel
-
Kraftfahrzeugservice und -reparatur (21)
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3
Fahrzeugtechnik-Kenntnisse
- Bremstechnik
- Elektromobilität
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Kraftfahrzeug-Technik (5)
- Fahrassistenzsysteme
- Hybridantrieb
- Kfz-Elektronik
- Kfz-Mechanik
- Kfz-Typenkenntnisse
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1
Kenntnis berufsspezifischer Rechtsgrundlagen
-
Berufsspezifisches Recht (1)
- Berufsspezifische Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
-
Berufsspezifisches Recht (1)
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2
KundInnenbetreuungskenntnisse
- Fachberatung
-
Beschwerdemanagement (1)
- Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsarbeiten
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1
Logistikkenntnisse
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Materialwirtschaft (1)
- Bestellwesen
-
Materialwirtschaft (1)
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1
Maschinenbaukenntnisse
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Fluidtechnik (1)
- Pneumatiktechnik
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Fluidtechnik (1)
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3
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
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Durchführung von Messungen und Tests (2)
- Prüfstanderprobung
- Prüfstandmessungen
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Messtechnik (1)
- Telemetrie
-
Steuerungs- und Regelungstechnik (4)
- Steuerungen
- Hydraulische Steuerungssysteme
- Mechanische Steuerungen
- Steuerungen
-
Durchführung von Messungen und Tests (2)
-
1
Metallbearbeitungskenntnisse
- Metall feilen
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1
Qualitätsmanagement-Kenntnisse
-
Fehleranalyse (1)
- Verfassen von Fehlerprotokollen
-
Fehleranalyse (1)
-
1
Reinigungskenntnisse
-
Arbeitsplatzreinigung (1)
- Werkstattpflege
-
Arbeitsplatzreinigung (1)
-
3
Schweißkenntnisse
- Brennschneiden
- Löten
-
Schweißen bestimmter Produkte (1)
- Dünnblechschweißen
- Technische Schadensanalyse
- 7 überfachliche berufliche Kompetenzen
- Einsatzbereitschaft
- Handwerkliches Geschick
- Körperliche Belastbarkeit
- Lernbereitschaft
- Technisches Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
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1
Zuverlässigkeit
- Genauigkeit
- 15 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
- Schweißkenntnisse
- Bremsenservice
- Dokumentation von Messergebnissen
- Fehlerbehebung an elektronischen Anlagen
- Hydrauliktechnik
- Instandsetzung von Gebraucht- und Eintauschfahrzeugen
- Kfz-Diagnose
- Kfz-Elektronik
- Kfz-Mechanik
- Kfz-Reparatur
- Kfz-Service
- Kfz-Spenglerei
- Kraftfahrzeugprüfung nach §57a
- Lagerhaltung
- Personenkraftwagenbau