OrthopädieschuhmacherIn

Berufsbereiche: Soziales, Gesundheit, Schönheitspflege / Textil und Bekleidung, Mode, Leder
Ausbildungsform: Lehre
Lehrzeit: 3 1/2 Jahre ∅ Einstiegsgehalt: € 1.830,- bis € 1.870,- *
* Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. Achtung: meist beziehen sich die Angaben jedoch auf ein Berufsbündel und nicht nur auf den einen gesuchten Beruf. Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022). Eine Übersicht über alle Einstiegsgehälter finden Sie unter www.gehaltskompass.at. Die Mindest-Löhne und Mindest-Gehälter sind in den Branchen-Kollektivverträgen geregelt. Die aktuellen kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltstafeln finden Sie in den Kollektivvertrags-Datenbanken des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Berufsbeschreibung

OrthopädieschuhmacherInnen stellen orthopädische Heil- und Hilfsmittel für PatientInnen mit Fußbeschwerden her. Durch derartige Behelfe werden Beinlängenunterschiede, Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Missbildungen, Wachstumsstörungen und fehlende Fußteile (z.B. Zehen) ausgeglichen.

Modernen Möglichkeiten zur Fußanalyse, wie Fußdruckmessung und Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer (Scanner) und der Einsatz neuer Fertigungsverfahren (z.B. Computerfräsen) sowie moderner Passteile und Materialien erweitern und erneuern die Funktionalität von therapeutischem Schuhwerk und somit das Tätigkeitsprofil von OrthopädieschuhmacherInnen.

OrthopädieschuhmacherInnen fertigen orthopädische Schuhe, Innenschuhe (z.B. Beinverlängerungsprothesen, Fußteilprothesen, Schienbeinschalen, Fußheber, Lähmungsbandagen) und Maßeinlagen an. Bei kleineren Fußdeformationen nehmen sie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen vor.

Ihre Haupttätigkeit ist die Herstellung orthopädischer Schuhe, für die sie zunächst eine fachärztliche Verordnung benötigen, auf der Angaben über das Fußleiden und die notwendigen orthopädieschuhtechnischen Maßnahmen angegeben sind. Um ein vollständiges Bild von der Behinderung zu erhalten, nehmen OrthopädieschuhmacherInnen zusätzlich eine Anamnese (Krankheitsgeschichte) auf und treffen dann die Vorbereitungen für die Schuhfertigung. Ihre Arbeit beginnt mit dem Abnehmen der Fußmaße, wonach sie eine Werkzeichnung anfertigen, in der die Einzelheiten festgelegt werden. Weiters fertigen sie ein Gipsmodell des Fußes an und gießen es mit flüssigem Kunstharz aus. Nachdem das Kunstharz fest geworden ist, schlagen sie den Gips ab und erhalten so ein Kunstharzmodell, das der Form und den Maßen des Fußes genau entspricht. Bei geringen Missbildungen werden statt des Kunstharzmodelles auch Holzleisten verwendet, die auf die entsprechenden Maße zugerichtet werden.

Nach der Fertigstellung des Leistens bzw. des Kunstharzmodells stellen die OrthopädieschuhmacherInnen die Kopieeinlage (Ausgleichsbettung) her. Diese gleicht die Deformation und die Funktionsstörung des Fußes im Wesentlichen aus und hält den Fuß in der korrigierten Form. Nach dem Kopieeinlagenmuster stellen sie die Brandsohle (Innensohle) her. OrthopädieschuhmacherInnen fertigen auch Schaftverstärker an, die dazu dienen, den Fuß in einem bestimmten Winkel zu halten. Nach der Brandsohleneinlage stellen sie die Zwischen- und Laufsohle her, in die sie eine Abrollhilfe einbauen können. Diese hat die Funktion, eine mangelnde Beweglichkeit des Fußes beim Abrollen auszugleichen. Bei der Anfertigung des Absatzes können OrthopädieschuhmacherInnen Seitenabweichungen im Aufbau von Fuß und Bein sowie Beinlängenunterschiede ausgleichen.

Das Schuhoberteil (Schaft) wird in der Regel nach Schnittmustern von den OberteilherrichterInnen hergestellt. Beim Zusammenbau von Schaft und Sohle (Bodenarbeit) heften die OrthopädieschuhmacherInnen die Brandsohle auf den Leisten und "zwicken" (formen, spannen und heften) das vorgefertigte Schuhoberteil über den Leisten. Sie kleben den Oberteileinschlag auf die Brandsohle und füllen die Unebenheiten mit Presskork aus ("Ausballen"). Die Zwischen- und die Laufsohle sowie den Absatz bringen sie durch Heften, Kleben oder Nageln an. Zuletzt schleifen sie die grobe Sohle und den Absatz ab ("Ausputzen") und färben sie.

Neben der Herstellung von orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln führen OrthopädieschuhmacherInnen auch Reparaturen und Änderungen an den Behelfen durch. Weiters betreuen und beraten sie KundInnen im Verkaufslokal, in Spitälern, Rehabilitationszentren, Alters- und Behindertenheimen oder in deren Wohnungen. In einigen Betrieben werden zusätzlich zu den eigenen Erzeugnissen Gesundheitsschuhe und/oder orthopädisches Kleinzubehör (Zehenspreizer, Ballenpolster usw.) verkauft.

Die Tätigkeitsbereiche der OrthopädieschuhmacherInnen sind meist so aufgeteilt, dass Betriebsinhaber oder Werkstättenleiter für die Betreuung der KundInnen (Maßnehmen, Anfertigen eines Gipsabdruckes, Anprobe) sowie für die Herstellung des Leistens zuständig sind, während die verschiedenen Ausfertigungsarbeiten von den weiteren Beschäftigten des Betriebes durchgeführt werden. Im Schnitt wird pro FacharbeiterIn täglich ein Paar Schuhe angefertigt.

OrthopädieschuhmacherInnen stellen orthopädische Heil- und Hilfsmittel für PatientInnen mit Fußbeschwerden her. Durch derartige Behelfe werden Beinlängenunterschiede, Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Missbildungen, Wachstumsstörungen und fehlende Fußteile (z.B. Zehen) ausgeglichen.

Modernen Möglichkeiten zur Fußanalyse, wie Fußdruckmessung und Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer (Scanner) und der Einsatz neuer Fertigungsverfahren (z.B. Computerfräsen) sowie moderner Passteile und Materialien erweitern und erneuern die Funktionalität von therapeutischem Schuhwerk und somit das Tätigkeitsprofil von OrthopädieschuhmacherInnen.

OrthopädieschuhmacherInnen fertigen orthopädische Schuhe, Innenschuhe (z.B. Beinverlängerungsprothesen, Fußteilprothesen, Schienbeinschalen, Fußheber, Lähmungsbandagen) und Maßeinlagen an. Bei kleineren Fußdeformationen nehmen sie orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen vor.

Ihre Haupttätigkeit ist die Herstellung orthopädischer Schuhe, für die sie zunächst eine fachärztliche Verordnung benötigen, auf der Angaben über das Fußleiden und die notwendigen orthopädieschuhtechnischen Maßnahmen angegeben sind. Um ein vollständiges Bild von der Behinderung zu erhalten, nehmen OrthopädieschuhmacherInnen zusätzlich eine Anamnese (Krankheitsgeschichte) auf und treffen dann die Vorbereitungen für die Schuhfertigung. Ihre Arbeit beginnt mit dem Abnehmen der Fußmaße, wonach sie eine Werkzeichnung anfertigen, in der die Einzelheiten festgelegt werden. Weiters fertigen sie ein Gipsmodell des Fußes an und gießen es mit flüssigem Kunstharz aus. Nachdem das Kunstharz fest geworden ist, schlagen sie den Gips ab und erhalten so ein Kunstharzmodell, das der Form und den Maßen des Fußes genau entspricht. Bei geringen Missbildungen werden statt des Kunstharzmodelles auch Holzleisten verwendet, die auf die entsprechenden Maße zugerichtet werden.

Nach der Fertigstellung des Leistens bzw. des Kunstharzmodells stellen die OrthopädieschuhmacherInnen die Kopieeinlage (Ausgleichsbettung) her. Diese gleicht die Deformation und die Funktionsstörung des Fußes im Wesentlichen aus und hält den Fuß in der korrigierten Form. Nach dem Kopieeinlagenmuster stellen sie die Brandsohle (Innensohle) her. Orthopädieschuhma…

  • 6 überfachliche berufliche Kompetenzen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Kommunikationsstärke
  • Modebewusstsein
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Technisches Verständnis
  • 12 In Inseraten gefragte berufliche Kompetenzen
  • Anfertigung von Schuheinlagen
  • Anfertigung von Skizzen
  • Bedienung von CNC-Fräsmaschinen
  • KundInnenberatung
  • Lauf- und Bewegungsanalyse
  • Leistenbau
  • Maßschuherzeugung
  • Orthopädieschusterei
  • Schnittkonstruktion
  • Schuhoberteilfertigung
  • Schuhreparatur
  • Textilzuschnitt